Paschsches Axiom und Zweidimensionalität. (Q566981): Difference between revisions

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Verf. betrachtet einen im kleinen kompakten, metrischen Raum, für dessen Punktepaare \(X, Y\) eine den folgenden sechs Bedingungen genügende Entfernungsfunktion \(r(X,Y)\) definiert ist: (1) \(r(X,Y)=r(Y,X)\); (2) \(r(X,Y)=0\) dann und nur dann, wenn \(X=Y\); (3) \(r(X,Y)+r(Y,Z) \geq r(X,Z)\); (4) jede in bezug auf diese Metrik beschränkte Punktfolge besitzt mindestens einen Häufungspunkt; (5) zu jedem Punktepaar \(X,Y\) gibt es genau einen Punkt \(U\), für den \(r(X,U)=r(U,Y)\) und \(r(X,U)+r(U,Y)=r(X,Y)\) ist; (6) zu jedem Punktepaar \(X,Y\) gibt es genau zwei Punkte \(V,W\) so, daß \[ r(X,Y)=r(Y,V), \quad r(X,Y)+r(Y,V)=r(X,V) \] und \[ r(Y,X)=r(X,W), \quad r(Y,X)+r(X,W)=r(Y,W) \] ist. \textit{Menger} hat (Math. Ann. 100 (1928), 75-163 (F. d. M. 54, 622 (JFM 54.0622.*)-623), insbes. S. 103-113) gezeigt, daß\ für die geodätischen Linien eines Raumes, dessen Metrik diesen Forderungen genügt, alle Axiome der linearen Geometrie von \textit{Hilbert} erfüllt sind, nämlich in der Numerierung der 7. Aufl. der ``Grundlagen der Geometrie'' (1930; F. d. M. \(56_{\text{I}}\), 481-482) die Axiome I 1, 2, 3; II 1, 2, 3; III 1, 2, 3; V 1. Daher nennt Verf. nach dem Vorgange von \textit{Menger} diesen Raum einen Geradenraum und seine geodätischen Linien selbst Geraden. Die Gültigkeit des Axioms von \textit{Pasch} (in der \textit{Hilbert}schen Numerierung des Axioms II 4) ist notwendig dafür, daß\ der Geradenraum zweidimensional ist. Verf. beweist nun in der vorliegenden Note, daß\ die Zweidimensionalität für die Gültigkeit des \textit{Pascal}schen Axioms auch hinreichend ist. Ferner zeigt er, daß\ sich in dem Geradenraum auch eine reflexive, symmetrische und transitive Winkelkongruenz erklären läßt, und daß\ dabei das Axiom III 4 von der eindeutigen Abtragbarkeit der Winkel erfüllt ist.
Property / review text: Verf. betrachtet einen im kleinen kompakten, metrischen Raum, für dessen Punktepaare \(X, Y\) eine den folgenden sechs Bedingungen genügende Entfernungsfunktion \(r(X,Y)\) definiert ist: (1) \(r(X,Y)=r(Y,X)\); (2) \(r(X,Y)=0\) dann und nur dann, wenn \(X=Y\); (3) \(r(X,Y)+r(Y,Z) \geq r(X,Z)\); (4) jede in bezug auf diese Metrik beschränkte Punktfolge besitzt mindestens einen Häufungspunkt; (5) zu jedem Punktepaar \(X,Y\) gibt es genau einen Punkt \(U\), für den \(r(X,U)=r(U,Y)\) und \(r(X,U)+r(U,Y)=r(X,Y)\) ist; (6) zu jedem Punktepaar \(X,Y\) gibt es genau zwei Punkte \(V,W\) so, daß \[ r(X,Y)=r(Y,V), \quad r(X,Y)+r(Y,V)=r(X,V) \] und \[ r(Y,X)=r(X,W), \quad r(Y,X)+r(X,W)=r(Y,W) \] ist. \textit{Menger} hat (Math. Ann. 100 (1928), 75-163 (F. d. M. 54, 622 (JFM 54.0622.*)-623), insbes. S. 103-113) gezeigt, daß\ für die geodätischen Linien eines Raumes, dessen Metrik diesen Forderungen genügt, alle Axiome der linearen Geometrie von \textit{Hilbert} erfüllt sind, nämlich in der Numerierung der 7. Aufl. der ``Grundlagen der Geometrie'' (1930; F. d. M. \(56_{\text{I}}\), 481-482) die Axiome I 1, 2, 3; II 1, 2, 3; III 1, 2, 3; V 1. Daher nennt Verf. nach dem Vorgange von \textit{Menger} diesen Raum einen Geradenraum und seine geodätischen Linien selbst Geraden. Die Gültigkeit des Axioms von \textit{Pasch} (in der \textit{Hilbert}schen Numerierung des Axioms II 4) ist notwendig dafür, daß\ der Geradenraum zweidimensional ist. Verf. beweist nun in der vorliegenden Note, daß\ die Zweidimensionalität für die Gültigkeit des \textit{Pascal}schen Axioms auch hinreichend ist. Ferner zeigt er, daß\ sich in dem Geradenraum auch eine reflexive, symmetrische und transitive Winkelkongruenz erklären läßt, und daß\ dabei das Axiom III 4 von der eindeutigen Abtragbarkeit der Winkel erfüllt ist. / rank
 
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Paschsches Axiom und Zweidimensionalität.
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    Paschsches Axiom und Zweidimensionalität. (English)
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    1932
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    Verf. betrachtet einen im kleinen kompakten, metrischen Raum, für dessen Punktepaare \(X, Y\) eine den folgenden sechs Bedingungen genügende Entfernungsfunktion \(r(X,Y)\) definiert ist: (1) \(r(X,Y)=r(Y,X)\); (2) \(r(X,Y)=0\) dann und nur dann, wenn \(X=Y\); (3) \(r(X,Y)+r(Y,Z) \geq r(X,Z)\); (4) jede in bezug auf diese Metrik beschränkte Punktfolge besitzt mindestens einen Häufungspunkt; (5) zu jedem Punktepaar \(X,Y\) gibt es genau einen Punkt \(U\), für den \(r(X,U)=r(U,Y)\) und \(r(X,U)+r(U,Y)=r(X,Y)\) ist; (6) zu jedem Punktepaar \(X,Y\) gibt es genau zwei Punkte \(V,W\) so, daß \[ r(X,Y)=r(Y,V), \quad r(X,Y)+r(Y,V)=r(X,V) \] und \[ r(Y,X)=r(X,W), \quad r(Y,X)+r(X,W)=r(Y,W) \] ist. \textit{Menger} hat (Math. Ann. 100 (1928), 75-163 (F. d. M. 54, 622 (JFM 54.0622.*)-623), insbes. S. 103-113) gezeigt, daß\ für die geodätischen Linien eines Raumes, dessen Metrik diesen Forderungen genügt, alle Axiome der linearen Geometrie von \textit{Hilbert} erfüllt sind, nämlich in der Numerierung der 7. Aufl. der ``Grundlagen der Geometrie'' (1930; F. d. M. \(56_{\text{I}}\), 481-482) die Axiome I 1, 2, 3; II 1, 2, 3; III 1, 2, 3; V 1. Daher nennt Verf. nach dem Vorgange von \textit{Menger} diesen Raum einen Geradenraum und seine geodätischen Linien selbst Geraden. Die Gültigkeit des Axioms von \textit{Pasch} (in der \textit{Hilbert}schen Numerierung des Axioms II 4) ist notwendig dafür, daß\ der Geradenraum zweidimensional ist. Verf. beweist nun in der vorliegenden Note, daß\ die Zweidimensionalität für die Gültigkeit des \textit{Pascal}schen Axioms auch hinreichend ist. Ferner zeigt er, daß\ sich in dem Geradenraum auch eine reflexive, symmetrische und transitive Winkelkongruenz erklären läßt, und daß\ dabei das Axiom III 4 von der eindeutigen Abtragbarkeit der Winkel erfüllt ist.
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