Prämienrückgewähr bei Unfallversicherungen. (Q1439943): Difference between revisions
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scientific article
Language | Label | Description | Also known as |
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English | Prämienrückgewähr bei Unfallversicherungen. |
scientific article |
Statements
Prämienrückgewähr bei Unfallversicherungen. (English)
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1929
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Ist \(p\) die Brutto-Jahresprämie für eine \(n\) Jahre laufende Unfallversicherung, so wird die Prämie \(p'\) für die gleiche Versicherung mit Prämien-Rückgewähr beim Tode oder beim Ablauf der Versicherung ohne Eintreten des Versicherungsfalles bestimmt durch \[ p'=p \frac{\overline a_{x,\,\overline{n\,}\vrule height1.1ex}} {\overline a_{x,\,\overline{n\,}\vrule height1.1ex} - F},\quad\text{wo}\;F=\frac{R_x-R_{x+n}+n\{D_{x+n}-M_{x+n}\}}{D_x} \tag{1} \] ist. Soll bei Tod durch Unfall nur die Versicherungssumme ausbezahlt werden, aber keine Prämienrückgewähr erfolgen, so zerlegt man die Sterblichkeits-intensität \(\mu_x\) in die des Todes ohne vorausgehenden Unfall und die, für gewisse Reihen von Altersjahren als konstant zu betrachtende, Unfallsterblichkeits-Intensität: \(\mu_x=\mu'_x+u\). Die in (1) auftretende Größe \(F\) ist alsdann durch \[ F' = F-u \frac{\int\limits_x^\infty N_x\,dx-\int\limits_{x+n}^\infty N_x\,dx-n N_{x+n}}{D_x} \tag{2} \] zu ersetzen. Soll, was oft erwünscht ist, der Ablauf der Versicherung auch schon bei schwerer Unfalls-invalidität erfolgen, so ändern sich unter den eingeführten Voraussetzungen nur die in (1) auftretenden Rentenwerte, in denen \(\mu_x\) durch \(\mu_x + i\) ersetzt werden muß. Wird wiederum die Invalidisierungs-Intensität \(i\) als konstant betrachtet, was als zulässig bezeichnet wird, so können die geänderten Rentenwerte leicht berechnet werden, unter anderem durch Umrechnung (evtl. Interpolation) auf einen Ersatz-Zinsfuß. In den Rentenwerten tritt nämlich \(\mu_x\) bekanntlich nur in der Verbindung \(\mu_x + \delta\) auf, so daß eine konstante Änderung der Sterblichkeits-Intensität gleichbedeutend mit einer solchen der Zinsintensität \(\delta\) ist. Auch für die Berechnung des Zuschlages, der erforderlich ist, um die Agentenprovision für die Versicherung mit Prämienrückgewähr in angemessener Höhe und praktisch einfach bestimmen zu können, wird eine brauchbare Formel angegeben.
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