Die Grundgleichungen der Flächentheorie und ihr Ausdruck durch Integralsätze. (Q1438366): Difference between revisions
From MaRDI portal
Changed an Item |
Set profile property. |
||
Property / MaRDI profile type | |||
Property / MaRDI profile type: MaRDI publication profile / rank | |||
Normal rank |
Latest revision as of 03:21, 5 March 2024
scientific article
Language | Label | Description | Also known as |
---|---|---|---|
English | Die Grundgleichungen der Flächentheorie und ihr Ausdruck durch Integralsätze. |
scientific article |
Statements
Die Grundgleichungen der Flächentheorie und ihr Ausdruck durch Integralsätze. (English)
0 references
1929
0 references
Verf. leitet die Grundgleichungen der Flächentheorie durch kinematische Überlegungen ab. Die Abhandlung gehört also in den \textit{Cesàro-Lagally}schen Gedankenkreis der ``kinematischen'' Differentialgeometrie. Für die Bewegung eines starren Körpers mit zwei Freiheitsgraden gilt die \textit{Lagrange-Darboux}sche Vektorgleichung. Wendet man diese auf die Bewegung eines starren Körpers an, von dem sich ein Punkt auf einer vorgegebenen Fläche bewegt, und zwar so, daß die Tangentialebene der Fläche und eine auf der Fläche vorher definierte integrable Richtungsübertragung im Körper fest sind, so erhält man eine vektorielle Beziehung, die die \textit{Gauß}sche und die \textit{Mainardi-Codazzi}schen Grundgleichungen der Flächentheorie zusammenfaßt. Diese werden aus der eben genannten Vektorgleichung hergeleitet. Ferner wird der \textit{Gauß-Bonnet}sche Integralsatz mit der Beantwortung der Frage verknüpft, wann die \textit{Levi-Civita}sche Parallelverschiebung eine integrable Richtungsübertragung darstellt. Schließlich werden zwei weitere Integralsätze angegeben, die als Gleichgewichtsbedingungen zwischen äußeren auf die Fläche in Richtung ihrer Normalen wirkenden Kräften von der Größe des doppelten Krümmungsmaßes und einem gewissen als Spannungszustand in der Fläche deutbaren Vektorfeld, das vorher kinematisch eingeführt wurde, angesehen werden können. (VI 2, 3.)
0 references