Über Singularitäten von Potenzreihen und Dirichletschen Reihen am Rande des Konvergenzbereiches. (Q1461884): Difference between revisions
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scientific article
Language | Label | Description | Also known as |
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English | Über Singularitäten von Potenzreihen und Dirichletschen Reihen am Rande des Konvergenzbereiches. |
scientific article |
Statements
Über Singularitäten von Potenzreihen und Dirichletschen Reihen am Rande des Konvergenzbereiches. (English)
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1922
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Verf. gibt eine Reihe von Sätzen, in denen aus Voraussetzungen über die Koeffizienten der Dirichletschen Reihe \[ F(s) = \sum\limits_{\nu =1}^\infty a_\nu e^{-\lambda_\nu s} \tag{1} \] die Existenz singulärer Punkte der Summe \(F(s)\) auf der Konvergenzgeraden erschlossen wird. Die Exponenten \(\lambda_\nu\) sind dabei durchweg der Einschränkung \[ \dfrac{\lambda_\nu}{\log \nu}\to\infty \tag{2} \] unterworfen, welche zur Folge hat, daß bei der Reihe (1) die Halbebenen der bedingten und der absoluten Konvergenz zusammenfallen. Satz I und II schließen aus der Existenz unendlich vieler Lücken \(\lambda_{\nu +1}-\lambda_\nu\geqq h > 0\) und einer dazu passenden Vorzeichenvoraussetzung über die \(a_\nu\), daß der reelle Punkt der Konvergenzgeraden eine singuläre Stelle für \(F(s)\) ist. Satz III ist ein reiner Lückensatz und lautet: Unter den Voraussetzungen \[ \dfrac{\lambda_\nu}{\nu}\to\infty \;\text{ und } \;\underset{\nu =\infty}{\underline{\lim}} (\lambda_\nu \lambda_{\nu -1}) > 0 \] ist die Funktion \(F(s)\) über die Konvergenzgerade hinaus nicht fortsetzbar. (Dieser vom Verf. auf der Jahresversammlung im Sept. 1920 vorgetragene Satz ist inzwischen durch Carlson und Landau unabhängig wiedergefunden und, nebst einer interessanten Verallgemeinerung, in den Gött. Nachr. 1921 veröffentlicht worden; vgl. die beiden vorigen Referate.) Satz IV liegt in etwas anderer Richtung und lautet: Unter der Beschränkung (2) kann man durch Multiplikation der Koeffizienten \(a_\nu\) mit passenden Faktoren \(\pm 1\) erreichen, daß die solcherweise aus (1) hervorgehende Reihe über die (ungeändert bleibende) Konvergenzgerade hinaus nicht fortgesetzt werden kann.
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