Sur une loi de Fresnel. (Q1541103)

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scientific article
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English
Sur une loi de Fresnel.
scientific article

    Statements

    Sur une loi de Fresnel. (English)
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    1886
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    Der Verfasser vervollständigt seine Untersuchungen über den Einfluss der ponderablen Teilchen auf die Lichtschwingungen [cf. F. d. M. XVI. 1884. 893-898, JFM 16.0893.03] durch Aufstellung einer Reflexionstheorie. Zur Durchführung gelangt nur der Fall des Uebergangs des Lichtes aus einem isotropen Medium in ein anderes längs einer ebenen Trennungsfläche. Die Grenzbedingungen werden aus dem vollständigen Princip der Continuität hergeleitet (Gleichheit der Verrückungen und ihrer Ableitungen nach der Normale der Grenzfläche), und ausserdem wird noch das Princip der lebendigen Kraft herbeigezogen. Um zu zeigen, in welcher Weise das geschieht, führen wir die Resultate für ebene Wellen, deren Schwingungsrichtung senkrecht zur Einfallsebene ist, hier an. Es seien \(B, B', B_1\) die Amplituden der einfallenden, reflectirten und gebrochenen transversalen Welle [longitudinale Schwingungen entstehen bei der angenommenen Schwingungsrichtung nicht], \(\alpha\) der Einfalls-, \(\alpha_1\) der Brechungswinkel, \(\lambda\) und \(\lambda_1\) die Wellenlängen, \(\delta\) und \(\delta'\) die Aetherdichtigkeiten in beiden Medien, so ergeben die Continuitätsbedingungen: \[ (1)\quad \begin{cases} B-B' = B_1, \\ B+B' = B_1\;\frac{\lambda}{\lambda_1} \;\frac{\cos \alpha_1}{\cos \alpha}; \end{cases} \] und zwar gelten diese Gleichungen unabhängig von jeder Annahme über die Abhängigkeit zwischen Fortpflanzungsgeschwindigkeit und Aetherdichtigkeit, sowie über das Gesetz der Kraftwirkung zwischen den Teilchen. Aus den Gleichungen (1) folgt \[ (2)\quad B^2\lambda\delta \cos\alpha = B'^2\lambda \delta \cos \alpha + B_1^2\;\frac{\lambda^2}{\lambda_1^2}\cdot{\;\frac \delta \delta'}\cdot \lambda_1\delta' \cos\alpha_1, \] eine Gleichung, die, wenn \[ B_1\;\frac{\lambda}{\lambda_1}\sqrt{\;\frac\delta\delta'}=b_1 \] gesetzt wird, aussagt, dass die lebendige Kraft der einfallenden Welle gleich der Summe der lebendigen Kräfte der reflectirten und der gebrochenen Welle sein würde, falls die Amplitude der letzteren gleich \(b_1\) wäre. Verlangt man nun, dass die Amplitude, welche die gebrochene Welle an der Trennungsfläche besitzt, auch beim weiteren Eindringen dieser Welle in das zweite Medium erhalten bleibt, so müsste \[ b_1 = B_1,\quad\text{d.h.}\quad\;\frac{\lambda}{\lambda_1}\sqrt{\;\frac \delta \delta'} = 1 \] sein. Ihe Brechungsindices beider Medien müssten also, wie es das Fresnel'sche Gesetz verlangt, den Quadratwurzeln aus den betreffenden Aetherdichtigkeiten proportionl sein. Die Gültigkeit dieses Gesetzes würde aber, auf die Theorie des Verfassers angewandt, zu der unzulässigen Folgerung führen, dass die Wirkung zwischen zwei Aetherteilchen dem Quadrat ihres Abstandes direct proportional wäre. Die hier hervortretende Unvereinbarkeit des Fresnel'schen Gesetzes mit seinen eigenen Grundanschauungen führt den Verfasser nicht zu einer Modification der letzteren, sondern zur Verwerfung des Fresnel'schen Gesetzes, das, wenn in aller Strenge gültig, ja auch mit der Dispersion unvereinbar wäre. Er schliesst daher aus den obigen Formeln Folgendes. Die Continuitätsbedingungen ergeben zwar die Amplitude \(B_1\) der gebrochenen Welle an der Trennungsfläche, aber nicht die Amplitude, mit der sich letztere weiter im Innern des zweiten Mediums ausbreitet. Um letztere zu erhalten, muss man vielmehr neben dem Princip der Continuität noch das der lebendigen Kraft anwenden. Ueber die Art und Weise, wie der Uebergang von der Amplitude \(B_1\) zu \(b_1\) vor sich gehen soll, spricht sich der Verfasser nicht aus, so dass hier eine Unklarheit bleibt. Abgesehen von dieser, giebt aber auch die Benutzung des Satzes der lebendigen Kraft, der ja nur eine Folge der übrigen Bedingungen sein sollte, als selbständige Bedingung neben jener zu Bedenken gegen die Stichhaltigkeit der ganzen Argumentation Anlass. Zu analogen Resultaten, wie sie hier für die Schwingungen senkrecht zur Einfallsebene besprochen sind, führt auch der Fall, wo die einfallende transversale Welle in der Einfallsebene schwingt. Hier entstehen neben der transversalen noch eine reflectirte und eine gebrochene longitudinale Welle; und die Amplituden der beiden gebrochenen Wellen sind an der Grenzfläche andere, als weiter mi Innern; letztere ergeben sich erst aus dem Satze der lebendigen Kraft. In mathematischer Hinsicht geben die Entwickelungen, die in bekannter Art durchgeführt werden, zu keinen Bemerkungen Anlass.
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