Allgemeine Eigenwerttheorie Hermitescher Funktionaloperatoren. (Q1439602)

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Allgemeine Eigenwerttheorie Hermitescher Funktionaloperatoren.
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    Allgemeine Eigenwerttheorie Hermitescher Funktionaloperatoren. (English)
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    1929
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    Im \textit{Hilbert}schen Raume \(\mathfrak H\) der komplexen Zahlenfolgen \(x_1, x_2, \dots\) mit endlicher \(\sum |x_\nu|^2\) (oder in einem isomorphen Raume) bezeichne man ein Element mit \(f, g, \dots\), das innere Produkt \(\sum x_\nu \bar y_\nu\) mit \((f, g)\), und \((f, f)\) mit \(|f|^2\). Ein Operator \(R\) ist eine Funktion \(Rf\), die in einer Teilmenge von \(\mathfrak H\) definiert ist und Werte von \(\mathfrak H\) annimmt. In naheliegender Weise sind Linearität, Beschränktheit [durch: \(|R f| \leqq C|f|\)] und Fortsetzbarkeit eines Operators definiert. Ein Operator \(R\) heißt \textit{Hermite}sch [kurz: H. O.], wenn erstens die kleinste lineare Hülle seines Definitionsbereiches überall dicht liegt und zweitens, soweit \(Rf\) und \(Rg\) Sinn haben, \((f, Rg) = (Rf, g)\) ist. Eine Zerlegung der Einheit (kurz: Z. d. E.) ist eine in einem Intervall \(a < \lambda < b\) definierte Schar von überall sinnvollen H. O. \(E(\lambda)\) mit folgenden Eigenschaften: \ \(\alpha\)) Wenn \(\lambda \leqq \mu\), ist \(E(\lambda) E(\mu) = E(\lambda)\); \ \(\beta\)) wenn \(\lambda \geqq \lambda_0\), \(\lambda \to \lambda_0\), gilt \(E(\lambda) f \to E(\lambda_0) f\); \ \(\gamma\)) wenn \(\lambda \to a\) oder \(\lambda\to b\), gilt \(E(\lambda) f \to 0\) bzw. \(\to f\). -- Wenn ein H. O. beschränkt ist, so gibt es nach \textit{Hilbert} eine Z. d. E. mit endlichem \(a\) und \(b\), so daß \((Rf, g) = \int\limits_a^b \lambda d(E(\lambda) f, g)\); und umgekehrt erzeugt jede solche Z. d. E. einen beschränkten H. O. Für \(a = -\infty\) und \(b = +\infty\) beweist Verf. folgendes: Wenn das (\textit{Stieltjes}sche) Integral \(\int\limits_{-\infty}^{+\infty} \lambda^2 d|E(\lambda) f |^2\) endlich ist, so gibt es genau ein \(f^*\), so daß, für alle \(g\), \((f^*, g) = \int\limits_{-\infty}^{+\infty} \lambda d(F(\lambda) f, g)\) ist, und dies definiert den Operator \(R f = f^*\). Dieser \(R\) ist ein hypermaximaler H. O., und jeder hypermaximale H. O. kann mit Hilfe genau einer Z. d. E. auf diese Weise erzeugt werden. Hierbei bedeutet ``Hypermaximalität'' (der Begriff stammt von \textit{Erhard Schmidt}) eine gewisse sehr starke Nicht-Fortsetzbarkeit von \(R\). -- Zum Beweise wird nach \textit{Cayley} von \(R\) zum Operator \(U = \dfrac{R + i 1}{R - i 1}\) übergegangen. Dieser ist längentreu, d. h. \(|Uf| = |f |\), und \(R\) ist dann und nur dann hypermaximal, wenn \(U\) unitär, d. h. überall in \(\mathfrak H\) sinnvoll ist. Ein Operator ist dann und nur dann unitär, wenn es eine Z. d. E. mit \(a = 0\), \(b = 1\) gibt, so daß \((Uf, g) = \int\limits_0^1 e^{2\pi i \lambda} d(E(\lambda) f, g)\). -- Zu jedem H. O. \(R\) gibt es zwei ``Defektindices'' \(m\) und \(n\), \((m, n = 0, 1, 2, \dots, \infty)\). Damit \(R\) maximal sei, d. h. keine Fortsetzung auf einen umfassenderen H. O. zulasse, ist notwendig und hinreichend, daß Min \((m, n) = 0\); \(R\) ist dann und nur dann hypermaximal, wenn \(m = n = 0\). Es gibt Operatoren, die maximal, aber nicht hypermaximal sind. Die unbeschränkten H. O. benehmen sich auch sonst ``pathologisch''. Insbesondere approximieren die ``Abschnittsspektra'' in keinem Sinne das Spektrum einer unbeschränkten \textit{Hermite}schen Matrix.
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