Über singuläre Elementarflächen und das Dehnsche Lemma. II. (Q2597274)

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English
Über singuläre Elementarflächen und das Dehnsche Lemma. II.
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    Über singuläre Elementarflächen und das Dehnsche Lemma. II. (English)
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    1938
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    Für Teil I siehe Math. Ann. 110 (1934), 312-820 (F. d. M. \(60_{\text{I}}\), 517). Verf. zeigt zunächst, daß aus der Gültigkeit des Dehnschen Lemmas in orientierbaren dreidimensionalen Räumen die Gültigkeit in nicht orientierbaren Räumen folgen würde. Das geschieht dadurch, daß eine Umgebung \(U\) des mit Singularitäten in einen nicht orientierbaren Raum eingebetteten Flächenstücks \(F\) durch ein orientierbares Raumstück \(V\) zum Teil mehrfach überlagert wird. Geht man in \(V\) zu einem singularitätenfreien Flächenstück \(F^*\), dann von \(V\) wieder zu \(U\) über, so hat das neue Flächenstück in \(U\) keine dreifachen Punkte mehr, die Doppellinien können also durch Umschaltung beseitigt werden. Verf. verschärft dann seine Untersuchungen aus I in der Richtung, daß er eine notwendige und hinreichende Bedingung dafür angibt, daß ein Dehndiagramm in einem orientierbaren Raumstück realisiert werden kann. Es entsteht aus dem früheren Kriterium dadurch, daß die Nachbarpunkte (s. das frühere Referat) noch weiter zu ``Großklassen'' zusammengefaßt weiden. Die neu hinzukommende Bedingung lautet: Liegt \(c\) links von der gerichteten Strecke \(ab\), \(f\) rechts von der zweiten mit \(ab\) bezeichneten Strecke (\(a, b, c, f\) sind Nachbarpunkte im früheren Sinne), so sollen \(c\) und \(f\) derselben Großklasse angehören.
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