Ueber die Differentiirbarkeit eines Integrales nach der oberen Grenze. (Q1527499)

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English
Ueber die Differentiirbarkeit eines Integrales nach der oberen Grenze.
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    Ueber die Differentiirbarkeit eines Integrales nach der oberen Grenze. (English)
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    1893
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    Wenn \(f(x)\) eine zwischen den Grenzen \(a\) und \(b\) integrable Function ist und für einen Wert \(c\) von \(x\) zwischen \(a\) und \(b\) \(f(c+0)\) nicht existirt, so folgerte man bisher ohne weiteres, dass die Function \(w(x)=\int\limits_a^x f(x)dx\) an der Stelle \(c\) keinen vorwärts genommenen Differentialquotienten besitzt. Dieser Schluss ist auch vom Verf. in seiner Einleitung in die Theorie der bestimmten Integrale (Halle 1875, JFM 07.0153.01) und neuerdings noch von Dini in seinen Grundlagen der Theorie der Functionen einer veränderlichen reellen Grösse (Leipzig 1892, JFM 24.0340.01) gemacht worden. Der Verf. zeigt jedoch nun, dass dieser Schluss nicht allgemein richtig ist. Es besitzt nämlich die Function \(w(x)\) an der Stelle \(c\), für welche \(f(c+h)\) sich bei abnehmendem \(h\) keinem bestimmten Werte nähert, einen bestimmten vorwärtigen Differentialquotienten, wenn in dem Intervalle \(c\) bis \(c+h\) die Function \(f(x)=g(x)+g_1(x)\) ist, wo \(g(x)\) eine Function bezeichnet, für die \(g(c+0)\) existirt, und \(g_1(x)\) eine Function, für die das Integral \(\int\limits_c^{c+h}\frac{g_1(x)}{x-c}dx\) einen bestimmten Wert hat, und zwar ist der Wert dieses Differentialquotienten gleich \(g(c+0)\). Der Beweis wird mittels des zweiten Mittelwertsatzes geführt. Durch einige Beispiele wird die Sache dann noch besonders deutlich gemacht.
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