Sur la connexité locale d'ordre supérieur. (Q2615513)

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English
Sur la connexité locale d'ordre supérieur.
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    Statements

    Sur la connexité locale d'ordre supérieur. (English)
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    1935
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    Im ersten Teil der Arbeit deutet Verf. an, wie sich die Homologietheorie seiner in Fundamenta 19 (1932), 149-183 (JFM 58.0622.*) veröffentlichten Arbeit auf den Fall einer beliebigen abelschen Gruppe \(\mathfrak D\) als Koeffizientenbereich übertragen läßt (die Netze sollen dabei immer aus offenen Mengen bestehen). Er behandelt ferner die Homologiebeziehungen, die bei stetiger Deformation einer abgeschlossenen Teilmenge S eines bikompakten Raumes R zwischen S und der deformierten Menge \(S^*\) in dem bei der Deformation überstrichenen Teil von \(R\) bestehen; dabei wird der Deformationsbegriff sehr allgemein gefaßt als stetige Abbildung eines Produktraumes \(S\times T\) in \(R\), wobei \(T\) nicht notwendig ein Intervall ist, sondern irgendein bikompakter Raum, mit der Festsetzung, daß die Punkte \(\alpha\) und \(\beta\) von \(T\), durch die \(S\) und \(S^*\) als Bilder von \(S\times\alpha\) bzw. \(S\times\beta\) bestimmt sind, derselben Quasikomponente von \(T\) angehören. Im Sinne dieser allgemeinen Deformation sind auch die Begriffe ``zusammenziehbar'' und ``lokal zusammenziehbar'' zu verstehen. Der zweite Teil handelt von lokalen Zusammenhangseigenschaften. Verf. definiert: Ein Raum \(R\) heißt im Punkte \(a\) lokal zusammenhängend von der Ordnung \(k (k = 0,1,2,\ldots)\) für den Koeffizientenbereich \(\mathfrak D\) (abgekürzt: 1. zus. (\(k, \mathfrak D\))), wennjede Umgebung \(P\) von \(a\) eine Umgebung \(Q\) von folgender Eigenschaft enthält: Jedes Netz \(\mathfrak U\) besitzt eine Verfeinerung \(\mathfrak B\) derart, daß für jeden \((k, \mathfrak B)\)-Zyklus \(\varGamma^k(\mathfrak B)\) des Koeffizientenbereichs \(\mathfrak D\)) aus \(\bar Q\) die (\(\mathfrak B, \mathfrak U\))-Projektion \(\pi\varGamma^k(\mathfrak B)\) (vgl. die zitierte Arbeit des Verf.) in \(\bar P\) homolog 0 ist. (Für \(k = 0\) sind hier und im folgenden immer berandungsfähige Zyklen zu nehmen. Die spezielle Wahl von \(\pi\) ist belanglos.) Für den Koeffizientenbereich \(\mathfrak R\) der rationalen Zahlen ist das äquivalent mit der Aussage: Jeder \((k,R)\)-Zyklus \(\varGamma^k\) des Bereichs \(\mathfrak R\) in \(\bar Q\) ist in \(\bar P\) homolog 0. Für \(k = 0\) ergibt sich bei beliebigem \(\mathfrak D\) die klassische Definition des lokalen Zusammenhangs. Ist \(k >\) dim \(R\), so ist \(R\) überall 1. zus. \((k, \mathfrak D)\). Bezeichnet \(\mathfrak C\) den Koeffizientenbereich der ganzen Zahlen, so gelten folgende Beziehungen: Ist \(R\) in \(a\) 1. zus. \((k, \mathfrak C\)), so auch 1. zus. \((k, \mathfrak R)\); das Umgekehrte gilt noch für \(k \geqq\) dim \(R\). Ist \(R\) in \(a\) 1. zus. \((k, \mathfrak C)\) und 1. zus. \((k + 1, \mathfrak C)\), so auch 1. zus. \((k + 1, \mathfrak D)\). Ein bikompakter, in \(a\) lokal zusammenziehbarer \(R\) ist 1. zus. \((k, \mathfrak D)\) für jedes \(k\). Verf. leitet dann Kriterien ab für den lokalen Zusammenhang, insbesondere \((n-1)\)-ter und \(n\)-ter Ordnung, von abgeschlossenen Teilmengen \(S\) \(n\)-dimensionaler Räume. Hier werden nur einige Folgerungen für den euklidischen \(R^n\) wiedergegeben: Jedes \(S\subset R^n\) ist überall 1. zus. \((n, \mathfrak D)\). Dann und nur dann ist \(S\subset R^n\) in \(a\) 1. zus. \((n-1, \mathfrak C)\), wenn es eine Umgebung \(Z\) von \(a\) gibt, die keine Komponente von \(R^n-S\) ganz enthält. Summen- und Durchschnittsätze: \(R\) sei vollständig normal, \(R=A+B\), \(A\) und \(B\) in \(R\) abgeschlossen; \(a \in AB\). Dann gilt: (1) Sind in \(a R\) und \(AB\) 1. zus. \((k, \mathfrak D)\), so auch \(A\) und \(B\). (2) Sind in \(a\) \(A\) und \(B\) 1. zus. \((k, \mathfrak D)\), \(R\) 1. zus. \((k + 1, \mathfrak D)\), so ist \(AB\) dort 1. zus. \((k, \mathfrak D)\). (3) Sind in \(a\) \(A\) und \(B\) 1. zus. \((k + 1, \mathfrak D)\), \(AB\) 1. zus. \((k, \mathfrak D)\), so ist \(R\) dort 1. zus. \((k + 1, \mathfrak D)\). Folgerungen für den euklidischen \(R^n\): \(A\) und \(B\) seien abgeschlossene Teilmengen des \(R^n\), \(a\in AB\). (1) Wenn \(a\) eine Umgebung besitzt, die keine Komponente von \(R^n - (A + B)\) oder \(R^n - AB\) enthält, so auch eine solche, die keine Komponente von \(R^n - A\) oder \(R^n - B\) enthält. (2) Wenn eine Umgebung von \(a\) keine Komponente von \(R^n - A\) oder \(R^n-B\) enthält, so gibt es eine Umgebung, die keine Komponente von \(R^n-AB\) enthält. (3) Für \(n-2\) ergibt sich unter den Voraussetzungen von (2), falls überdies \(AB\) in a 1. zus. \((0, \mathfrak D)\) ist: Es gibt eine Umgebung von \(a\), die keine Komponente von \(R^2-(A + B)\) enthält.
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