Über das Plateausche Problem.

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Bereits vor einer Reihe neuerer Untersuchungen über das \textit{Plateau}sche Problem, welche man \textit{S. Bernstein, C. Müntz} und \textit{T. Radó} verdankt, begann \textit{H. Lebesgue} (Annali di Mat. (3) 7 (1902), 231-235; F. d. M. 33, 307 (JFM 33.0307.*)) als erster eine Behandlung des Problems mit Hilfe der (weiterentwickelten) \textit{Hilbert}schen ``direkten Methoden der Variationsrechnung. Unter gleichen Voraussetzungen wie in den \textit{Bernstein}schen Entwicklungen wird die Existenz einer Funktion \(z(x, y)\) bewiesen, welche der \textit{Lipschitz}schen Bedingung genügt und auf welcher die gegebene Randkurve einen Flächeninhalt von minimalem Inhalt abgrenzt. Doch bleibt die Frage, ob z \((x,y)\) der \textit{Plateau}schen Differentialgleichung genügt, also zweimal differenzierbar ist, unentschieden. Mit dem Ziel, das \textit{Plateau}sche Problem mit Hilfe der direkten Methoden der Variationsrechnung für die gleichen Randkurven, welche in den \textit{Lebesgue}schen und \textit{Bernstein}schen Untersuchungen auftreten, zu lösen, beginnt Verf. mit der Aufstellung zweier Hilfssätze (in der gemeinsamen Form): \[ \liminf_{n\to\infty}\iint\limits_Q F \left( \frac{\partial f_n}{\partial x}, \frac{\partial f_n}{\partial y} \right)dxdy\geqq \iint\limits_Q F \left(\frac{\partial f}{\partial x}, \frac{\partial f}{\partial y} \right)dxdy. \] Dabei versteht Verf. unter \(F(p,q)\) eine für alle reellen Werte \(p\), \(q\) analytische Funktion, welche den Bedingungen \[ \frac{\partial^2F}{\partial p^2} \frac{\partial^2F}{\partial q^2}\left( \frac{\partial^2F}{\partial p\partial q}\right)>0,\qquad \frac{\partial^2F}{\partial p^2}>0 \] genügt. Die Behauptung wird unter zweierlei Voraussetzungen bewiesen. Beidemal werden die Elemente der in einem Quadrat \(Q\) definierten Funktionenfolge \(f_n(x, y)\) gleichmäßig konvergent angenommen mit der Grenzfunktion \(f (z, y)\); während aber zunächst zum Beweis der Behauptung einmalige stetige Differenzierbarkeit der \(f_n\) sowohl wie auch der Grenzfunktion vorausgesetzt wird, genügt es bereits, von \(f_n\) und \(f\) nur die Gültigkeit der \textit{Lipschitz}bedingung zu verlangen. Überdies bleiben die Hilfssätze richtig für alle Bereiche, welche durch endlich viele Quadrate beliebig approximiert werden können. Nunmehr wird der Untersuchung eine geschlossene doppelpunktfreie Raumkurve \(C\), \(\xi=\xi(t)\), \(\eta=\eta(t)\), \(\zeta=\zeta(t)\), zugrunde gelegt, von der besonderen Beschaffenheit, daß die trigonometrische Tangente des Neigungswinkels irgendeiner Ebene, welche wenigstens drei Kurvenpunkte enthält, mit der \((x, y)\)-Ebene ihrem Betrage nach unter einer endlichen Grenze \(\varDelta\) bleibt. Es kommt jetzt zunächst darauf an, die Existenz einer innerhalb des konvexen Bereichs, der von der Projektion \(c\) der gewählten Raumkurve auf der \((x, y)\)-Ebene abgegrenzt wird, definierten Funktion \(z(x,y)\) zu beweisen, welche der \textit{Lipschitz}bedingung genügt und so beschaffen ist, daß die Fläche \(z=z(x,y)\) die Raumkurve enthält und einen kleineren Flächeninhalt besitzt als irgendeine andere durch die Raumkurve hindurchgehende Fläche. Zur Konstruktion der Funktion \(z\) werden zunächst alle im konvexen Gebiet definierten Funktionen \(f(x,y)\) ausgewählt, welche neben der Bedingung \(f(\xi(t),\eta(t))=\zeta(t)\) noch der Abschätzung \[ \left|\frac{f(x_1,y_1)-f(x_2,y_2)}{[(x_1-x_2)^2+(y_1-y_2)^2]^{\frac12}} \right|<\varDelta+1 \] genügen. Dann besitzen die Werte der Doppelintegrale \[ \iint F\left(\frac{\partial f}{\partial x},\frac{\partial f}{\partial y} \right)dxdy \] einen Limes inferior. Insbesondere kann, wenn keine der Vergleichsfunktionen dem Doppelintegral den Wert des Limes inferior erteilt, eine Funktionenfolge angegeben werden, für welche die zugehörige Doppelintegralfolge gegen den Wert \(d\) des Limes inferior konvergiert. Dann gilt aber auch \[ \iint F\left(\frac{\partial z}{\partial x},\frac{\partial z}{\partial y} \right)dxdy=d, \] wenn \(z\) die Grenzfunktion einer in der erwähnten Funktionenfolge enthaltenen gleichmäßig konvergenten Teilfolge ist. Mehr noch: Diese Funktion liefert das absolute Minimum des Doppelintegrals gegenüber jeder Vergleichsfunktion \(\tilde z\), welche neben \(\tilde z(\xi(t),\eta(t))= \zeta(t)\) im Gebiet einzig und allein noch der \textit{Lipschitz}bedingung (mit irgendeiner \textit{Lipschitz}schen Konstanten) unterworfen ist. Dieser letzte Sachverhalt fordert geometrisch, daß die Fläche \(z=z(x,y)\) von keiner Ebene in einer geschlossenen Kurve durchsetzt wird: \[ m\leqq z(x,y)-\alpha x - \beta y - \gamma\leqq M \quad \text{für beliebige Konstante}\quad \alpha,\beta,\gamma. \] Es zeigt sich, daß die Bedingung für jeden inneren Punkt des konvexen Gebietes erfüllt ist, wenn sie am Rande gilt. Umgekehrt konnte \textit{T. Radó} zeigen, daß eine auf und innerhalb \(c\) definierte stetige Funktion \(z(x,y)\), welche bei jeder Wahl der Konstanten \(\alpha\), \(\beta\), \(\gamma\) und in jedem innerhalb c gelegenen Gebiet der Ungleichung \(m\leqq z(x, y) - \alpha x - \beta y-\gamma\leqq M\) genügt, sobald sie für alle Randpunkte auf \(c\) erfüllt ist, der Ungleichung \[ \left|\frac{z(x_1,y_1)-z(x_2,y_2)}{[(x_1-x_2)^2+(y_1-y_2)^2]^{\frac12}} \right|<\varDelta \] genügt (für alle Punktepaare innerhalb \(c\)), wenn nur außerdem jede Ebene, welche mit der Raumkurve \(C\) mindestens drei Punkte gemeinsam hat, eine kleinere ``Steilheit \(\operatorname{tg} \varphi\) als \(\varDelta\) besitzt. Dieses Lemma ermöglicht den Nachweis für das absolute Integralminimum. Aus der Kenntnis der in der angegebenen Weise konstruierten Extremalfunktion \(z\) folgt, da \(z\) der \textit{Lipschitz}bedingung genügt, nach einem Satz von \textit{Rademacher} die Existenz der ersten Ableitungen \[ \frac{\partial z}{\partial x}=p(x,y),\qquad \frac{\partial z}{\partial y}=q(x,y) \] fast überall im Gebiet. Nunmehr kann (unter Verwendung zahlreicher zum Teil sehr subtiler Hilfsmittel aus der modernen Maßtheorie reeller Funktionen nach \textit{Lebesgue, Radó, Rademacher} und \textit{Fubini}) mit Verwendung der Abkürzung \[ w=[1+p^2+q^2]^{\frac12} \] für jedes innerhalb \(c\) gelegene achsenparallele Rechteck \(R\) die Existenz dreier Funktionen \(\omega_1(x, y)\), \(\omega_2(x, y)\), \(\omega_3(x, y)\) gezeigt werden, welche innerhalb \(R\) der \textit{Lipschitz}bedingung genügen und zusammen mit der Extremalfunktion \(z(x,y)\) die folgenden drei Differentialgleichungssysteme \begin{alignat*}{2} \frac q w &= \frac{\partial\omega_1}{\partial x}, \qquad&\frac p w &=& -\frac{\partial\omega_1}{\partial y} \tag{A} \\ \frac{1+p^2}w& =\frac{\partial\omega_2}{\partial x}, \qquad& \frac{pq}w &=& \frac{\partial\omega_2}{\partial y} \tag{B} \\ \frac{pq}w & = \frac{\partial\omega_3}{\partial x}, \qquad&\frac{1+q^2}w &=& \frac{\partial \omega_3}{\partial y} \tag{C} \end{alignat*} befriedigen. Schließlich ermöglicht die Abbildung \[ X=x,\quad y=\omega_3(x,y) \] Konstruktion von vier Funktionen \[ Z(X,Y),\;\varOmega_1(XY),\qquad \varOmega_2(X,Y),\;Y(X,Y), \] deren erstes wie auch zweites Paar den \textit{Cauchy-Riemann}schen Differentialgleichungen genügen. Die den \textit{Lipschitz}bedingungen genügenden Lösungen (und um solche handelt es sich) dieses Systems sind aber nach \textit{De la Vallée Poussin} und \textit{Rademacher} analytische und zwar harmonische Funktionen. Dieser Schluß überträgt sich aber nunmehr in einfacher Weise auf die Extremaifunktion \(z(x,y)\). Jetzt ist es eine einfache Aufgabe, die \textit{Euler-Lagrange}schen Differentialgleichungen der Minimalflächen für \(z\) zu gewinnen (etwa durch Elimination der Funktion \(\omega_1\) aus dem System \(A\)).












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