Grenzfragen der Philosophie. II. \textit{E. Bergfeld}, Die Axiome der euklidischen Geometrie psychologisch und erkenntnistheoretisch untersucht. (Q1444490)

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scientific article; zbMATH DE number 2580704
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    Grenzfragen der Philosophie. II. \textit{E. Bergfeld}, Die Axiome der euklidischen Geometrie psychologisch und erkenntnistheoretisch untersucht.
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      Grenzfragen der Philosophie. II. \textit{E. Bergfeld}, Die Axiome der euklidischen Geometrie psychologisch und erkenntnistheoretisch untersucht. (English)
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      1927
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      Bergfeld untersucht die Axiome, welche Hilbert im ersten Kapitel der ``Grundlagen der Geometrie'' aufgestellt hat. Dabei wird aber das berühmte Parallelenaxiom von der Betrachtung ausgeschlossen; denn Bergfeld ist der Meinung, daß sich dieser Satz mit Hilfe der übrigen Axiome, die von Hilbert aufgestellt werden, beweisen lasse; er bestreitet also die Unabhängigkeit des Parallelenaxioms. In einem Anhang sucht er den Beweis für ``die Möglichkeit gemeinschaftlicher Lote zwischen Geraden'' zu erbringen, und nimmt an, daß damit auch das Parallelenaxiom bewiesen sei. Die Hauptbegriffe der psychologischen und erkenntnistheoretischen Erörterung sind die Begriffe der Evidenz und der Apodiktizität. Den Begriff der Evidenz bestimmt der Verf., indem er erklärt: evident ist für uns dasjenige, was uns bewußt ist. Psychologisch wertvoll ist die Unterscheidung zweier Arten komplexer Bewußtseinsinhalte. Diese Bewußtseinsinhalte sind entweder Simultan- oder Sukzessivkomplexe; im ersten, nicht aber im zweiten Fall sind gleichzeitig mit dem Ganzen die einzelnen Komponenten des Ganzen bewußt. Nach der Auffassung des Verf. werden die geometrischen Axiome oder, genauer gesprochen, die in diesen Axiomen beschriebenen Beziehungen teils als Simultan-, teils als Sukzessivkomplexe bewußt; und zwar ergibt sich eine sehr einfache Teilung, indem die Axiome der Verknüpfung und der Anordnung Simultankomplexe, die Axiome der Kongruenz und der Stetigkeit Sukzessivkomplexe darstellen. Der Begriff der Apodiktizität wird auf die Begriffe der Notwendigkeit und der Allgemeingültigkeit zurückgeführt; denn der Verf. erklärt: ``Untersuchen, ob und inwiefern die geometrischen Axiome apodiktisch gewiß sind, heißt ergründen, ob und inwiefern ihnen Notwendigkeit und Allgemeingültigkeit zukommt.'' Leider sind die Begriffe, mit deren Hilfe hier erklärt wird, nicht solcher Art, daß sie zu wirklicher Klarheit führten. Der Verf. scheint die Notwendigkeit für eine Folge der Allgemeingültigkeit zu halten, da er folgenden Satz aufstellt: ``Daß die geometrischen Axiome allgemeingültig sind, mitbedeutet, daß die von ihnen beschriebenen Beziehungen geometrischer Elemente von jedermann als notwendig erlebt werden.'' Doch wenn dem so ist, d. h. wenn der Begriff der Notwendigkeit im Begriffe der Allgemeingültigkeit enthalten ist, warum wird dann die Notwendigkeit noch neben der Allgemeingültigkeit genannt? Der Verf. drückt das Ergebnis seiner Untersuchung in folgender Weise aus: ``Die Axiome der Kongruenz und der Stetigkeit besitzen nicht diejenige Evidenz und Apodiktizität, welche den Axiomen der Verknüpfung und der Anordnung eigen ist''; und daraus zieht er den Schluß, daß die Axiome der Kongruenz und der Stetigkeit auch nicht als wirkliche Axiome betrachtet werden dürfen.
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