Über eine Verallgemeinerung der Translationsflächen. (Q1449362)

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Über eine Verallgemeinerung der Translationsflächen.
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    Über eine Verallgemeinerung der Translationsflächen. (English)
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    1926
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    (1) Die notwendige und hinreichende Bedingung dafür, daß eine Fläche Translationsfläche sei, lautet in der Form der Integrabilitätsbedingung der \textit{Pfaff}schen Differentialgleichung \[ M[(r+s\tau)dx+(s+t\tau)dy] = DCd\tau = 0, \] \[ \text{wo} \quad D=rt-s^2, \;C=r+2s\tau+t\tau^2,\;M=\left|\begin{matrix} \alpha+2\beta\tau+\gamma\tau^2,&\;r+s\tau\\ \beta+2\gamma\tau+\delta\tau^2,&\;s+t\tau \end{matrix}\right|. \] (2) Die Gleichungen der Translationsflächen lassen sich durch bloße Eliminationen bestimmen, -- außer im Falle der Integrabilität, wenn Logarithmen eintreten. (3) Im Nichtintegrabilitätsfalle gehen durch jeden Punkt der Fläche nicht mehr als vier Translationslinien. (4) Translationsflächen dürfen als solche Flächen aufgefaßt werden, auf denen ein System von Kurven existiert, deren sämtliche Punkte durch Parallelverschiebung in Punkte einer anderen übergehen, -- die Translationskurven werden also aufgefaßt als Imprimitivitätssysteme in bezug auf die Gruppe der Parallelverschiebungen. Man kann jetzt diese Gruppe durch eine allgemeine kontinuierliche Transformationsgruppe ersetzen. Falls die Gruppe \(\nu\)-gliedrig wird, hängt die Aufsuchung der Imprimitivitätzsysteme von einem System \(\nu-1\) partieller Differentialgleichungen \((\nu-2)\)-ter Ordnung ab.
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