Über Bildschranken bei Potenzreihen und ihren Abschnitten. (Q1460385)

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Über Bildschranken bei Potenzreihen und ihren Abschnitten.
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    Über Bildschranken bei Potenzreihen und ihren Abschnitten. (English)
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    1923
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    Es sei \(w = f(z)\) eine für \(|z|<1\) konvergente Potenzreihe mit \(f(0)=w_0\), deren Werte für \(|z|<1\) sämtlich einem Gebiete \(\mathfrak G\) angehören. Bildet dann \(w = \varphi (z)\) den Einheitskreis \(|z|<1\) konform auf \(\mathfrak G\) ab mit der Bedingung \(\varphi(0) = w_0\), und ist \(\mathfrak G_\varrho\) das Gebiet, auf das hierbei der Kreis \(|z|<\varrho\) abgebildet wird, so folgt aus dem Schwarzschen Lemma sofort, daß das Bild des Kreises \(|z|<\varrho\) durch \(f(z)\) ganz in \(\mathfrak G_\varrho\) liegt. Ist z. B. \(\mathfrak G\) die Halbebene \(\mathfrak R(w) > 0\), so erhält man hieraus die bekannten Carathéodoryschen Ungleichungen. Eine andere einfache Anwendung dieses Gedankens liefert den \textit{Satz} 1: Ist \(f(z)\) für \(|z|<1\) regulär und liegen die Werte \(f'(z)\) in einem (festen) Winkelraum von einer Öffnung \(<\pi\), so ist \(f(z)\) in \(|z|<1\) beschränkt (und zwar gleichmäßig für alle solche \(f(z)\)). Für die Abschnitte \(s_m(z) = a_0+\cdots+a_mz^m\) von \(f(z)\) ergeben sich so im allgemeinen keine Schranken. Ist aber \(\mathfrak G\) eine Halbebene, so wird auch dies erreicht. Es ergibt sich so der folgende, im wesentlichen schon in älteren Resultaten von Carathéodory, Schur und Toeplitz enthaltene \textit{Satz} 2: Es sei \(\mathfrak F\) die Klasse der Funktionen \(f(z)\) die für \(|z|<1\) regulär sind, die alle denselben Wert \(f(0) = a_0\) haben und für die in \(|z|<1\) stets \(\mathfrak Rf(z)\geqq0\) ist. Dann gibt es im wesentlichen nur die eine Funktion \[ F(z) = a_0 + 2\alpha_0\sum_1^{\infty}z^n=\sum_0^{\infty} A_nz^n, \quad (\alpha_0=\mathfrak Ra_0) \] die das Folgende leistet: 1. Es ist stets \(|a_n|\leq A_n\). 2. Das Bild eines jeden Kreises l \(|z|=\varrho\) durch ein \(s_m(z)\) liegt in der konvexen Hülle seines Bildes durch \(S_m(z) = \sum\limits_0^m A_nz^n\). 3. Für \(\varrho<1\) liegt das Bild eines jeden Kreises \(|z|=\varrho\) durch ein \(f(z)\) ganz innerhalb seines Bildes durch \(F(z)\). Von diesem Satze wird eine Reihe von geschickten Anwendungen gemacht, unter denen die folgende besonderes Interesse beanspruchen darf: Ist \(f(z) = a_0+a_1z+\cdots\) eine \textit{beliebige} für \(|z|<1\) konvergente Potenzreihe, ist \(k\geqq 2\) und \(k\varrho<1\), so liegen die Bilder des Kreises \(|z|=\varrho\) durch sämtliche Abschnitte von \(f(z)\) ganz innerhalb der im Verhältnis \(2 : k\) vom Zentrum \(a_0\) gestreckten konvexen Hülle des Bildes des Kreises \(|z|= k\varrho\) durch \(f(z)\). Für \(k = 2\) ist hierin ein Satz enthalten, der später von Fejér (Acta univ. hungaricae 2, 75-86, 1925) veröffentlicht worden ist, der besondere Aufmerksamkeit erregt (vgl. Landau, Gött. Nachr. 24. 7. 1925) und den Ausgangspunkt einer Arbeit von Schur und Szegö gebildet hat (Berl. Ber. 1925, 545). Im letzten Paragraphen werden ähnliche Betrachtungen für die Klasse \(\mathfrak H\) der Funktionen \(f(z)=a_0 + a_1 z +\cdots\) durchgeführt, die in \(|z|<1\) regulär sind, dasselbe \(a_0\) haben und für die in \(|z|<1\) stets \(\mathfrak R(zf'(z))\geqq -1\) ist.
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