Ueber nicht lineare homogene Differentialgleichungen zweiter Ordnung. (Q1518235)

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Ueber nicht lineare homogene Differentialgleichungen zweiter Ordnung.
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    Ueber nicht lineare homogene Differentialgleichungen zweiter Ordnung. (English)
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    1898
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    Die Hauptschwierigkeit in der Behandlung von nicht linearen algebraischen Differentialgleichungen höherer als erster Ordnung besteht darin, dass nicht nur die Verzweigungspunkte, sondern auch die Unbestimmtheitsstellen mit oder ohne Verzweigung der Integrale mit den Anfangswerten verschiebbar sind. Es bietet sich hier naturgemäss das Problem, aus den Differentialgleichungen höherer Ordnung diejenigen auszuscheiden, deren Unbestimmtheitsstellen fest sind. Um zu diesem in seiner Allgemeinheit noch nicht angreifbaren Problem einen Zugang zu gewinnen, wählt der Verf. den Fall der homogenen Differentialgleichung zweiter Ordnung, deren Behandlung dadurch erleichtert wird, dass ihre Integration auf eine Differentialgleichung erster Ordnung zurückgeführt werden kann. Im ersten Teile wird die homogene Differentialgleichung von der Form (1) \(f(y,y',y'')=0\) untersucht, in der die unabhängige Veränderliche \(z\) nicht vorkommt. Die Substitution \(y':y=w\) führt zur Differentialgleichung erster Ordnung der Form \(g(w,w')=0\), die keine festen singulären Punkte im Endlichen besitzt. Die verschiebbaren Unbestimmtheitsstellen von (1) sind dann unter den Polen von \(w\) zu suchen, und die Bedingung dafür, dass diese nicht wesentlich singuläre Punkte der Integrale von (1) darstellen, ist die, dass in der Entwickelung von \(w'\) nach fallenden Potenzen von \(w\) der Exponent der höchsten Potenz von \(w\), falls er grosser als 1 ist, \(\geqq2\) sein muss. Die Bedingungen dafür, dass die Integrale von (1) auch keine Verzweigungspunkte besitzen, also überall eindeutig sind, lassen sich dann mit Benutzung der Resultate der Briot - Bouquet'schen Untersuchung vollständig angeben. Im Anschluss daran wird der functionelle Charakter der diesen Bedingungen genügenden Integrale festgestellt. Im zweiten Teil wird die homogene Differentialgleichung von der Form (2) \(f(z,y,y',y'')=0\), in der \(z\) vorkommt, behandelt. Die integrirende Differentialgleichung erster Ordnung lautet \(g(z,w,w')=0\). Hier führt die Heranziehung der Fuchs'schen Bedingungen für die Existenz von nur festen Verzweigungspunkten bei Differentialgleichungen erster Ordnung zur Entscheidung der Frage, wann die Gleichungen der Form (2) nur feste singuläre Punkte besitzen. Zur näheren Charakterisirung der dieser Bedingung genügenden Differentialgleichungen (2) dienen die Resultate der Untersuchungen von Poincaré in der Abhandlung ``Sur un théorème de M. Fuchs.'' Eine Anzahl von Beispielen dient zur Erläuterung der allgemeinen Untersuchung sowie zur Hervorhebung, gewisser charakteristischer Eigentümlichkeiten der Integrale, die erst bei algebraischen Differentialgleichungen höherer Ordnung auftreten.
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