Anwendung der Theorie der Differentialinvarianten auf die Untersuchung der algebraischen Integrirbarkeit der linearen homogenen Differentialgleichungen. (Q1527569)

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Anwendung der Theorie der Differentialinvarianten auf die Untersuchung der algebraischen Integrirbarkeit der linearen homogenen Differentialgleichungen.
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    Anwendung der Theorie der Differentialinvarianten auf die Untersuchung der algebraischen Integrirbarkeit der linearen homogenen Differentialgleichungen. (English)
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    1894
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    Gegenstand der Arbeit ist die Untersuchung derjenigen linearen homogenen Differentialgleichungen \(n^{\text{ter}}\) Ordnung, deren Fundamentalintegrale \(n-2\) homogenen Relationen höheren als ersten Grades genügen; und zwar handelt es sich dabei hauptsächlich um die wichtige Frage der algebraischen Integrirbarkeit. Dieses Problem ist zuerst von Herrn \textit{L. Fuchs} für \(n=3\) [Acta Math. 1, 321--362 (1993; JFM 15.0256.01)], dann von Herrn \textit{Ludwig Schlesinger} für \(n=4\) [Diss. Berlin (1887; JFM 20.0347.01)] gelöst worden. Nach einer wesentlich anderen Methode, nämlich unter Benutzung der Differentialinvarianten, hat dasselbe Problem für die dritte Ordnung Herr \textit{Lipmann Schlesinger} [Diss. Kiel, Berlin (1888; JFM 20.0343.01)] und im Anschluss daran Herr \textit{Max Meyer} für die vierte Ordnung [Diss. Berlin (1893; JFM 25.0529.01)] behandelt. Dieser letzteren Methode bedient sich der Verfasser zur vollständigen Lösung des allgemeinen Problems. Die Arbeit wird durch eine umfassende historische Uebersicht über das Gebiet der Differentialinvarianten eingeleitet, um dessen Erforschung in neuerer Zeit sich besonders die Herren Forsyth und Brioschi verdient gemacht haben. Die Arbeiten dieser Mathematiker dienen der vorliegenden Untersuchung zur Grundlage. Nach ihnen lassen sich \(n-2\) Fundamentalinvarianten \(a_r\) vom Gewichte \(r\) (\(r=3,4,\ldots,n\)) und \(n-2\) abgeleitete Invarianten \(b_r\), sämtlich vom Gewichte 2, explicite angeben; diese \(2n-4\) Invarianten reichen zur Behandlung des fraglichen Problems aus. Man bilde aus ihnen die absoluten Invarianten: \[ \frac{a_k^l}{a_l^k}\qquad\left(\begin{aligned} k=3,4,\ldots,n&-1;\,l=4,5,\dots,n\\ k&<l\end{aligned}\right) \] und \[ \frac{a_r^2}{b_r^r}\qquad(r=3,4,\ldots,n) \] und durch logarithmische Differentiation die Invarianten vom Gewichte 1: \[ l\frac{a_k'}{a_k} - k\frac{a_l'}{a_l} = d_{k,l},\quad 2\frac{a_r'}{a_r} - r\frac{b_r'}{b_r} = f_r, \] so gilt folgender Satz, der eine directe Erweiterung der von den Herren Lipmann Schlesinger und Meyer aufgestellten Sätze enthält: Wenn zwischen den Integralen eines Fundamentalsystems einer linearen homogenen Differentialgleichung mit algebraischen Coefficienten, für welche nicht gleichzeitig die Invarianten \(d_{k,l}\) und \(f_r\) verschwinden oder ihren Sinn verlieren, \(n-2\) homogene Relationen höheren als ersten Grades bestehen, so unterscheiden sich sämtliche Integrale derselben von algebraischen Functionen nur durch einen allen gemeinsamen Factor, dessen logarithmische Ableitung ebenfalls eine algebraische Function ist. Die Ausnahmefälle sind dadurch charakterisirt, dass alle Invarianten \(d_{k,l}\) und \(f_r\) verschwinden, bezw. ihren Sinn verlieren; die vorgelegte Differentialgleichung lässt sich alsdann stets durch eine geeignete Substitution in eine solche mit constanten Coefficienten transformiren. Eine genaue Untersuchung wird nun der Gruppirung der Ausnahmefälle zugewandt, und es werden die dabei auftretenden homogenen Relationen, die hier stets zweigliedrig sind, ermittelt; sie sind ihrer Anzahl und Form nach allein von den (hier Constanten) absoluten Invarianten bestimmt. Unter Hinzunahme der Voraussetzung, dass die vorgelegte Differentialgleichung zur Fuchs'schen Klasse gehört und die Wurzeln der determinirenden Fundamentalgleichungen von einander verschiedene rationale Zahlen sind, wird zum Schluss der Functionscharakter der Integrale in den erwähnten Ausnahmefällen untersucht. Besitzen die Gewichte der nicht verschwindenden Invarianten \(a_k\) und \(b_k\) keinen allen gemeinsamen Teiler, so sind die Integrale algebraisch, und zwar Wurzeln aus rationalen Functionen. Ist ihr grösster gemeinsamer Teiler 2, so brauchen die Integrale nicht algebraisch zu sein; ist ihr grösster gemeinsamer Teiler grösser als 2, so können die Integrale nicht sämtlich algebraisch sein.
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