Mittel zur praktischen Entscheidung zwischen den elektrodynamischen Punktgesetzen von Weber, Riemann und Clausius. (Q1539445)
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Language | Label | Description | Also known as |
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English | Mittel zur praktischen Entscheidung zwischen den elektrodynamischen Punktgesetzen von Weber, Riemann und Clausius. |
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Mittel zur praktischen Entscheidung zwischen den elektrodynamischen Punktgesetzen von Weber, Riemann und Clausius. (English)
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1885
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Die Abhandlung, welche keinen Auszug gestattet, entwickelt die Theorie einer Reihe von Versuchen, welche möglicherweise zur Entscheidung zwischen den erwähnten Grundgesetzen führen können. Dieselben sind im wesentlichen folgende. a) Drehung eines in einem metallenen Hohlkörper aufgehängten Magneten durch plötzliche Ladung oder Entladung des Hohlkörpers, wobei nur nach Clausius keine Wirkung entsteht. b) Induction eines Stroms durch Drehung eines elektrostatisch geladenen Körpers, wobei nur nach Weber eine Wirkung eintritt. c) Elektrostatische Wirkung eines rotirenden veränderlichen Stroms, welche ebenfalls nur nach Weber stattfindet. d) Rotation eines (etwa noch mit einem leitenden Mantel verbundenen) einen Rotationskörper bildenden Magneten um seine Axe. Hierbei entsteht nach dem Clausius'schen und Riemann'schen Gesetz, wie Referent für ersteres schon im Jahre 1878 nachgewiesen hat (Lorberg, ``Ueber Magnetinduction, und über einige Folgerungen aus dem Clausius'schen Grundgesetz'', Wiedemann Ann. Erg. VIII), und wie es Budde auch für das Riemann'sche Gesetz nachweist, im Innern und auf der Oberfläche des Magneten eine statische Ladung, welche Budde ``kinetische Ladung'' nennt, sodass in jedem Punkt des Magneten die von der elektrodynamischen Induction und die von der kinetischen Ladung erzeugten elektromotorischen Kräfte sich einander aufheben; in Folge davon ist die gesamte elektromotorische Kraft in einem angelegten ruhenden Draht nach den verschiedenen Grundgesetzen dieselbe. (Vgl. die oben besprochenen Aufsätze von Budde und Lorberg, siehe JFM 19.1136.05; JFM 19.1136.06). Dagegen findet der Verfasser nach dem Riemann'schen Gesetz eine kinetische Ladung, deren Gesamtsumme nicht Null ist; dieselbe würde daher, wenn der Magnet abgeleitet ist, nur aus dem Boden entnommen werden können, und würde daher nach Isolirung des Magneten und Aufhören der Rotation zu Tage treten, was der Verfasser zu einer Entscheidung zwischen dem Riemann'schen Gesetz und den beiden andern benutzen zu können glaubt. [Dass nach dem Clausius'schen Gesetz die Gesamtmenge der kinetischen Ladung Null ist, hat der Verfasser nicht bewiesen; wäre es nicht der Fall, so würde in einem isolirten rotirenden Magneten ein station\"rer Zustand unmöglich sein. Eine Verschiedenheit aber in dieser Hinsicht zwischen beiden Gesetzen scheint mir nicht stattzufinden; das Zusatzglied, welches nach dem Verfasser beim Riemann'schen Gesetz eine kinetische Ladung mit einer von Null verschiedenen Summe geben soll, muss, soviel ich sehe, wegfallen, wie sich auch durch Vergleichung der Gleichung 88) auf pag. 147 mit dem Satz auf pag. 379 ergiebt. Der Referent.]
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