Erwiderung auf die Bemerkungen des Herrn Boltzmann zu meiner Kritik zweier Aufsätze von Hertz und Aulinger. (Q1541183)

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scientific article; zbMATH DE number 2699356
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    Erwiderung auf die Bemerkungen des Herrn Boltzmann zu meiner Kritik zweier Aufsätze von Hertz und Aulinger.
    scientific article; zbMATH DE number 2699356

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      Erwiderung auf die Bemerkungen des Herrn Boltzmann zu meiner Kritik zweier Aufsätze von Hertz und Aulinger. (English)
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      1887
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      (Siehe auch JFM 18.1062.01, JFM 18.1062.02) Aus dem Umstand, dass die auf einen Punkt wirkenden Componenten der elektromotorischen Kraft eines veränderlichen Magnetrings \(r\), mithin auch veränderlicher geschlossener Ströme überhaupt, sich als die Differentialquotienten des Potentials einer von dem Ring begrenzten elektrischen Doppelschicht \(d\) darstellen lassen, und dass daher auch die im rein mathematischen Sinne genommene Resultirende der elektromotorischen Kräfte des Magnetrings \(r\) auf eine zweite elektrische Doppelschicht \(\delta\) sich durch das Potential der zwei Doppelschichten \(d\) und \(\delta\) auf einander darstellen lässt, welches dem Potential der ponderomotorischen Kräfte zweier Ströme analog ist, hat Hertz (Wied. Ann. XXIII, vgl. F. d. M. XVI. 1884. 949, JFM 16.0949.01) geschlossen, dass einmal zwei veränderliche Magnetringe \(r\) und \(\varrho\) eine ponderomotorische Kraft auf einander ausüben müssen, und dass daraus ferner nach dem Princip der Energie sich in derselben Weise eine neue Magnetkraft \(X_2\) ergebe, wie sich aus dem Potential der ponderomotorischen Kräfte zweier Ströme eine elektromotorische Kraft ergiebt. Gegen die Beweiskraft dieses Schlusses wendet sich der erste Aufsatz; in Betreff des ersten Punktes bemerkt der Verfasser, dass jenes Potential der von \(r\) auf \(\delta\) ausgeübten Kräfte eine rein mathematische Fiction ist, welcher nicht die Bedeutung des Potentials einer von \(r\) auf \(\varrho\) wirkenden Kraft zukommen kann; als Potential der von \(r\) auf die einzelnen elektrischen Pole von \(\delta\) wirkenden Kräfte besitzt es gar keine physikalische Bedeutung, weil sich diese elektromotorischen Kräfte nicht wie an einem starren System (z. B. einer magnetischen Doppelschicht oder einer Franklin'schen Tafel) wirkende Kräfte zu einer Resultirenden zusammensetzen lassen; und als Potential der von \(\delta\) auf \(r\) ausgeübten Kräfte, welche allerdings vorhanden sein würden, wenn eine solche Doppelschicht \(\delta\) an Stelle von \(\varrho\) wirklich vorhanden wäre, besitzt es jedenfalls nicht die Bedeutung des Potentials einer von \(\varrho\) auf \(r\) ausgeübten Kraft, weil daraus, dass \(\varrho\) hinsichtlich seiner elektromotorischen Kräfte durch \(\delta\) ersetzt werden kann, noch nicht ohne eine ausdrückliche Hypothese folgt, dass eine solche Substitution in jeder Hinsicht, also auch in Betreff etwaiger von \(\varrho\) ausgehender ponderomotorischer Kräfte, gestattet ist. Hinsichtlich des zweiten Punktes bemerkt der Verfasser, dass aus der blossen Uebereinstimmung in der Form zwischen der Kraft von \(r\) auf einen elektrischen Pol und der ponderomotorischen Kraft eines Stroms auf einen Magnetpol noch nicht auf eine gleiche Anwendbarkeit des Princips der Energie geschlossen werden kann, da bei dieser Anwendung der Umstand wesentlich ist, dass bei Bewegung des Magnetpols eine ponderomotorische Arbeit geleistet wird, welche bei elektromotorischen Kräften, d. h. Kräften auf ungehindert verschiebbare elektrische Pole, nicht vorhanden ist. In dem zweiten Aufsatz bemerkt er hierzu noch, dass, falls wirklich zwischen \(r\) und \(\varrho\) ponderomotorische Kräfte wirken, eben diese die neuen Magnetkräfte \(X_2\) sein würden, und dass die aus ihnen nach dem Princip der Energie sich ergebenden weiteren Kräfte elektromotorische, aber nicht Magnetkräfte sein müssten. Was den Aufsatz von Aulinger (Wiedemann Ann. XXVII) betrifft, so benutzt dieser als die oben als notwendig bezeichnete Ergänzungshypothese für den Nachweis einer ponderomotorischen Kraft zwischen zwei veränderlichen Magnetringen das von Boltzmann aufgestellte Princip: ``Wenn in einem elektrischen Felde in jedem Punkt die elektrostatische und die Magnetkraft bestimmt ist, so sind in demselben sämtliche elektrischen und magnetischen Kräfte bestimmt''. Die in seinem ersten Aufsatz gegebene Kritik der auf dieses Princip gegründeten Schlussweise Aulinger's giebt Lorberg in seinem zweiten Aufsatz als nicht ganz zutreffend zu, erkennt vielmehr an, dass aus diesem Princip in der That das erwähnte Resultat folgen würde, wie er auch in seinem Bericht über den Aufsatz von Aulinger (F. d. M. XVII. 1885. 1085, JFM 17.1085.01) ausgeführt hat. Den Schluss des ersten Aufsatzes von Lorberg bildet eine Verallgemeinerung der Berechnung des von einer elektrostatisch geladenen Hohlkugel auf einen in ihrem Innern befindlichen veränderlichen Strom nach dem Weber'schen Grundgesetz ausgeübten Drehungsmoments, welche Berechnung Aulinger zu dem Zweck ausgeführt hatte, um die Unvereinbarkeit des Weber'schen Grundgesetzes mit dem erwähnten Boltzmann'schen Princip nachzuweisen. Der Aufsatz von Boltzmann bestätigt die Behauptung von Lorberg, dass die Schlussweise von Hertz ohne Anwendung einer besonderen Hypothese lückenhaft sei; dass dazu das erwähnte Boltzmann'sche Princip dienen könne, giebt Lorberg, wie schon oben bemerkt, in seiner Erwiderung zu. Einige andere von Boltzmann gegen den Aufsatz von Lorberg geltend gemachte Einwendungen weist letzterer in seiner Erwiderung als auf Missverständnis beruhend zurück.
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