Sulla integrazione della equazione \(\varDelta_2U=f\). (Q1543904)
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scientific article
Language | Label | Description | Also known as |
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English | Sulla integrazione della equazione \(\varDelta_2U=f\). |
scientific article |
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Sulla integrazione della equazione \(\varDelta_2U=f\). (English)
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1885
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Es bezeichne S einen dreifach ausgedehnten Teil des Raumes, \(\sigma\) die Begrenzungsfläche desselben, \(f\) eine für das Innere des Raumteiles S, \(\varphi\) eine für die Begrenzungsfläche \(\sigma\) gegebene, endliche, stetige und eindeutige Function. Es werde vorausgesetzt, dass für jeden dem Innern des Gebietes S angehörenden Punkt die diesem Punkte entsprechende Green'sche Function des Gebietes S bekannt sei. Unter der Voraussetzung, dass eine mit Einschluss ihrer Ableitungen gewissen Stetigkeitsbedingungen genügende Function \(U\) existirt, welche im Innern des Gebietes S die Differentialgleichung \(\varDelta_2U=f\) befriedigt und auf der Begrenzungsfläche \(\sigma\) mit der Function \(\varphi\) übereinstimmt, ergiebt sich aus dem Green'schen Satze bei Anwendung eines geeigneten Grenzüberganges, dass diese Function \(U\) darstellbar ist durch die Summe eines über alle Elemente des Gebietes S zu erstreckenden dreifachen und eines über alle Elemente der Begrenzungsfläche \(\sigma\) zu erstreckenden zweifachen Integrals. Durch diesen Ausdruck ist die Function \(U\) eindeutig bestimmt. An diese bekannte Darstellung anknüpfend stellt sich der Herr Verfasser die Aufgabe, zu beweisen, dass der gefundene Ausdruck eine den erwähnten Bedingungen genügende Function wirklich darstelle, ohne dass es nötig sei, diesen Beweis auf die Kenntnis der speciellen Gestalt der Green'schen Function zu stützen. Der Herr Verfasser sagt, es sei leicht, mittels bekannter Sätze über bestimmte Integrale und über die Differentiation derselben unter dem Integralzeichen, den Schluss zu ziehen, dass die durch den erwähnten Ausdruck dargestellte Function \(U\) für das Innere des Bereiches S der Differentialgleichung \(\varDelta_2U=f\) genüge. Auf die Frage, welche Eigenschaft der Function \(f\) ausser der Stetigkeit derselben vorausgesetzt werden müsse, um überhaupt die Existenz zweiter partieller Ableitungen der durch den erwähnten Ausdruck dargestellten Function \(U\) beweisen zu können, wird indes nicht eingegangen. Siehe den für diese Fragestellung bemerkenswerten Schluss der Abhandlung des Herrn Kronecker: Ueber Systeme von Functionen mehrerer Variabeln (Monatsbericht der Königl. Akademie der Wissenschaften zu Berlin vom März 1869) und die Doctordissertation des Herrn O. Hölder: Beiträge zur Potentialtheorie, Stuttgart 1882. Der Beweis dafür, dass die durch den erwähnten Auusdruck dargestellte Function \(U\) der vorgeschriebenen Grenzbedingung genügt, stützt sich im Aufsatze auf drei Voraussetzungen betreffend allgemeine Eigenschaften der Green'schen Function (S. 1443) in dem Sinne, dass der von dem Herrn Verfasser angegebene Beweis stets dann und nur dann formelle Gültigkeit besitzen soll, wenn diese drei Voraussetzung gleichzeitig erfüllt sind. Die erste dieser Voraussetzungen ist jedoch in Folge eines Irrtums so gefasst, dass dieselbe in keinem Falle erfüllt werden kann. Auch der Herr Verfasser hat, wie aus einem von ihm an den Referenten gerichteten Briefe hervorgeht, diese Bemerkung gemacht. Eine Berichtigung ist ohne Schwierigkeit ausführbar. Die zweite der in der Abhandlung angegebenen Voraussetzungen ist nur bedingungsweise, d. h. nicht für jede Gestalt der Begrenzungsfläche \(\sigma\) erfüllbar. Besitzt diese Begrenzungsfläche beispielsweise eine oder mehrere Kanten, so ist es möglich, dass die zweite der von dem Herrn Verfasser angebenen Voraussetzungen sich als unerfüllbar herausstellt. Auch diese Voraussetzung kann durch eine andere ersetzt werden, deren Erfülltsein zur Geltung des in Betracht kommenden Teiles des mitgeteilten Beweises ausreicht. Dies kann z. B. dadurch geschehen, dass an die Stelle der bei dieser Voraussetzung in Betracht gezogenen Function der Mittelwert derselben für den in Betracht kommenden Teil des Integrationsgebietes gesetzt wird. Die dritte der erwähnten Voraussetzungen ist ohne Ausnahme stets erfüllt. Dies folgt aus dem Satze, dass eine für das Innere eines gewissen Bereiches der Differentialgleichung \(\varDelta_2V=0\) genügende Function \(V\) den kleinsten und den grössten unter allen denjenigen Werten, die diese Function überhaupt für die Punkte dieses Bereiches annehmen kann, nur in Punkten der Begrenzung dieses Bereiches annimmt.
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