Berichtigung zu der Duplik Herrn E. Ketteler's. (Q1544564)

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scientific article; zbMATH DE number 2702869
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    Berichtigung zu der Duplik Herrn E. Ketteler's.
    scientific article; zbMATH DE number 2702869

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      Berichtigung zu der Duplik Herrn E. Ketteler's. (English)
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      1883
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      Herr Ketteler sucht in dem ersten Aufsatz (JFM 16.0916.01) seine Theorie gegen die Anstellungen zu verteidigen, die Herr Voigt gegen dieselbe erhoben [cf. F. d. M. XV. 1883. 907, JFM 15.0907.01]. Er will zu dem Zwecke nachweisen, dass die Gleichungen, die Herr Voigt an die Stelle der seinen setzt, falsch seien. Die dafür angeführten Gründe werden von Herrn Voigt (JFM 16.0916.02) als unzutreffend nachgewiesen; und gegen den letzteren Nachweis vermag Herr Ketteler schliesslich nichts Stichhaltiges einzuwenden, wenn er auch bei seiner Meinung verharrt (JFM 16.0916.03). Selbst aber, wenn Herrn Ketteler dieser Nachweis gelungen wäre, wäre damit für seine eigene Theorie nichts gewonnen. Die Einwände wenigstens, die sich auf den Widerspruch der Ketteler'schen Hauptgleichungen mit den Grundsätzen der Dynamik beziehen, sind weder in der Erwiderung, noch in der Duplik ernstlich berücksichtgt. Zur Stütze der Ketteler'schen Theorie könnte höchstens die in der Erwiderung gemachte Bemerkung dienen, dass jede Mitteilung von Schwingungsenergie darauf hinauskomme, die Masse des mitteilenden Körpers scheinbar zu vergrössern. Aber, dagegen wird von Herrn Voigt mit Recht eingewandt, dass Herr Ketteler, indem er die Wechselwirkung zwischen Materie und Aether nirgends einführe: gar nicht auf den Grund der ganzen Erscheinung zurückgehe, also keine Theorie liefere, sondern nur Differentialgleichungen aufstelle, welche von ihm gewünschte Integrale liefern. Referent, der schon früher wiederholt die Begründung der Ketteler'schen Grundgleichungen für nicht stichhaltig erklärt hat (cf. F. d. M. XII. 1880. 760 (JFM 12.0758.02), XlII. 1881. 754(JFM 13.0754.02), XIV. 1882. 845 (JFM 14.0844.01), XV.1883. 906 (JFM 15.0905.01)), kann sich diesem Urteile nur anschliessen. Einen weiteren Streitpunkt zwischen den Herren Voigt und Ketteler bilden die Grenzbedingungen bei, der Reflexion und Brechung. Auch hier gelingt es, nach dem Urteil des Referenten, Herrn Ketteler nicht, die Voigt'schen Einwände zu widerlegen.
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