Riemannsche Mannigfaltigkeiten und nichteuklidische Raumformen. VII: Singularitätenbehaftete Absolutmessung Riemannscher Mannigfaltigkeiten. Kontinuitätsmethode. VIII: Erweiterung der Aufbautheorie und der Metrisierungstheorie. Konvexformen und Konkavformen. (Q1828162)

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Riemannsche Mannigfaltigkeiten und nichteuklidische Raumformen. VII: Singularitätenbehaftete Absolutmessung Riemannscher Mannigfaltigkeiten. Kontinuitätsmethode. VIII: Erweiterung der Aufbautheorie und der Metrisierungstheorie. Konvexformen und Konkavformen.
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    Riemannsche Mannigfaltigkeiten und nichteuklidische Raumformen. VII: Singularitätenbehaftete Absolutmessung Riemannscher Mannigfaltigkeiten. Kontinuitätsmethode. VIII: Erweiterung der Aufbautheorie und der Metrisierungstheorie. Konvexformen und Konkavformen. (English)
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    1931
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    Das Problem der singularitätenbehafteten Absolutmessung \textit{Riemann}scher Mannigfaltigkeiten läßt sich kurz so formulieren: Gegeben eine (offene oder geschlossene, endlich oder unendlich vielfach zusammenhängende) \textit{Riemann}sche Mannigfaltigkeit \(M\), auf der endlich oder unendlich viele, sich nicht im Innern häufende Punkte \(p_i\) als ``singulär'' ausgezeichnet sind. Jedem singulären Punkt \(p_i\) ist eine positive ``charakteristische Zahl'' \(\lambda _i\) zugeordnet. Die \textit{Riemann}sche Mannigfaltigkeit \(M\) soll nun durch Einführung eines passenden Linienelements zu einer singularitätenbehafteten Raumform im Sinne der Mitteilung V (1930; F. d. M. \(56_{\text{II}}\), 1121), insbesondere Abschnitt XVI, gemacht werden, derart, daß die singulären Punkte \(p_i\) zu singulären Punkten (Kegelpunkten) mit den Abwicklungswinkeln \(2\pi \lambda _i\) und alle andern Punkte zu gewöhnlichen Punkten der Raumform werden. Die topologischen Daten von \(M\) zusammen mit der Anzahl \(k\) der singulären Stellen bilden die ``Signatur'' von \(M\); ersetzt man darin \(k\) genauer durch das System der charakteristischen Zahlen \(\lambda _i\), so entsteht die ``Belegungssignatur'' von \(M\). Sind alle \(\lambda _i\) Reziproke ganzer Zahlen, \(\lambda _i=\dfrac{1}{l_i}\), so gehört die gesuchte Raumform zur Klasse der l. c. untersuchten uniformisierbaren Raumformen, deren Abwicklungsbild auf die Grundform schlicht ist, und die eingangs gestellte Aufgabe läuft, wie Verf. l. c., Abschn. XXIII, auseinandergesetzt hat, auf ein Uniformisierungsproblem hinaus. (Ist nämlich \(M^{[\infty\,]}\) diejenige einfach zusammenhängende Überlagerung von \(M\), die über \(p_i\) lauter \(l_i\)-blättrige Windungspunkte hat (\(i=1\), 2, \(\ldots\)) und sonst unverzweigt ist, so hat man \(M^{[\infty\,]}\) konform auf die Grundform, also im allgemeinen auf das Kreisinnere, abzubilden und das absolute Linienelement der Grundform auf \(M\) zurück zu übertragen.) Nicht so im allgemeinen Fall, in dem das Abwicklungsbild der gesuchten Raumformen relativ zur Grundform verzweigt sein wird. Das dann entstehende allgemeinere Problem nimmt Verf. in der VII. Mitteilung für endliche Signatur, d. h. endliche Zusammenhangsordnung der \(M\) und endlich viele singuläre Stellen, erfolgreich mit Hilfe der Kontinuitätsmethode in Angriff. Dabei werden die \(\lambda _i\) noch der Beschränkung \(\lambda _i\leqq \frac{1}{2}\) unterworfen. Die gesuchte Raumform gehört dann zur Klasse der in Mitteilung VI (1930; F. d. M. \(56_{\text{II}}\), 1121) ausführlich behandelten ``Konvexformen'' (so genannt, weil sie sich nach geodätischer Aufschneidung auf einen konvexen Bereich der Grundform abwickeln lassen). Nach Vorwegnahme der niederen Fälle, insbesondere der sphärischen und parabolischen, beweist Verf. zunächst, daß das vorgelegte Metrisierungsproblem höchstens eine Lösung hat (Unitätssatz). Hierbei tritt der Zusammenhang des Problems mit der Differentialgleichung \(\varDelta u=e^{2u}\) zutage. Ihr genügt die Größe \(U=\log\,\biggl(\dfrac{d\sigma }{|\,dz\,|}\biggr)^2\), wo \(d\sigma \) das absolute Linienelement und \(z\) die lokale konforme Hilfsveränderliche ist. Die Funktion \(U\) erweist sich als eindeutig bestimmt durch ihren von Transformationen der lokalen konformen Veränderlichen \(z\) herrührenden Unstetigkeitscharakter sowie durch ihr Verhalten an den singulären Stellen und auf den Öffnungen von \(M\). Der nunmehr folgende Existenzbeweis beruht auf der Kontinuitätsmethode, die Verf. auf das Kontinuum der \(M\) mit fester Belegungssignatur einerseits und das Kontinuum der Raumformen \(R\) mit entsprechender fester Signatur und festen Abwicklungswinkeln andererseits anwendet. Gemäß der Aufbautheorie der Konvexformen bilden die \(R\), bezogen auf ihre geordneten Aufbauinvarianten, ein \((3\mathfrak c+2k-q')\)-dimensionales Kontinuum \(K\), wo \(\mathfrak c\) die topologische Charakteristik von \(R\) und \(q'\) die Anzahl der parabolischen Öffnungen ist. Das Kontinuum der \(M\) läßt sich nun analog auffassen, indem man jede \(M\) durch eine uniformisierbare Raumform \(\overline{R}\) repräsentiert, die die singulären Stellen von \(M\) zu Kegelpunkten besitzt, deren Abwicklungswinkel \(2\pi\bar\lambda _i\) irgendwie fest gemäß der Uniformisierbarkeitsbedingung gewählt werden. Die \(\bar R\) bilden dann ein Kontinuum \(\bar K\) von derselben Dimension wie \(K\). Jeder geodätisch in Elemente zerlegten Raumform \(R\) entspricht so eindeutig eine entsprechend geodätisch in Elemente zerlegte Raumform \(\bar R\). (``Entsprechend geodätisch in Elemente zerlegt'' soll heißen, daß sich vermöge konformer Abbildung die Ecken der Zerlegungen von \(R\) bzw. \(\bar R\) direkt entsprechen und die Kanten bis auf isotope Deformation.) Man erhält sie, indem man \(R\) als \(M\) mit singulären Stellen in den Kegelpunkten der \(R\) auffaßt, in der Belegungssignatur der \(M\) die \(\lambda _i\) durch die \(\bar\lambda _i\) ersetzt und die eingangs erwähnte Uniformisierungsaufgabe löst. Die Abbildung \(K\to \bar K\) ist stetig. Aus dem Unitätssatz und der Aufbautheorie der Konvexformen folgt ferner, das sie umkehrbar eindeutig ist. Als Kernpunkt des Existenzbeweises bleibt daher der Nachweis, daß bei der Abbildung \(K\to \bar K\) dieses letztere Kontinuum wirklich erschöpft wird. Das wird nun indirekt durch ein Häufungsverfahren bewerkstelligt. Dabei bedarf Verf. eines Prinzips, das die Möglichkeit der Entartung im Grenzfall ausschließt (Schränkungssatz). Als solches dient ihm im Falle geschlossener \(M\) die Existenz eines nur von der Belegungssignatur abhängigen Flächeninhalts der Raumform. Parabolische Öffnungen lassen sich als Grenzfall singulärer Stellen für \(\lambda _i\to 0\) in diese Betrachtung einbeziehen. Treten jedoch hyperbolische Öffnungen auf, so muß sich Verf. eines anderen Prinzips bedienen, das auch für die bereits erledigten Fälle wirksam ist: Für irgend zwei singuläre Stellen, deren charakteristische Zahlen \(\not=\frac{1}{2}\) sind, gibt es eine allein von diesen Zahlen, aber nicht von der sonstigen Beschaffenheit der Raumform abhängende untere Schranke für die Länge der die beiden singulären Stellen verbindenden Querschnitte. In der Mitteilung VIII läßt Verf. nun die Beschränkung \(\lambda _i\leqq \frac{1}{2}\) fallen. Bevor das oben formulierte Metrisierungsproblem in Angriff genommen werden kann, ist zunächst eine Untersuchung der singularitätenbehafteten Raumformen nötig, bei denen mindestens ein \(\lambda _i>\frac{1}{2}\) ist (Konkavformen). Die in Mitteilung VI für Konvexformen gegebene Aufbautheorie läßt sich nicht übertragen. Die nunmehr zunächst für den hyperbolischen Fall entwickelte allgemeinere Aufbautheorie geht davon aus, daß die geodätische Normierung noch für passend gewählte natürliche Triangulationen möglich ist (auf Konvexformen war \textit{jede} natürliche Triangulation geodätisch isotop normierbar); es sind das Triangulationen, deren Ecken die Kegelpunkte sind und deren Kanten Querschnitte sind, die je zwei Kegelpunkte verbinden, bzw. von einem Kegelpunkt in eine Öffnung hineinführen. Für die neue Aufbautheorie ist ferner wesentlich, daß die Abwicklungswinkel \(\lambda _i\) der Kegelpunkte als veränderlich angesehen werden. Es werden also die Konvexformen mit umfaßt. (Die \(\lambda _i\) können ferner alle oder zum Teil \(=1\) sein, was dann offenbar bedeutet, daß der betreffende Punkt zwar als singulär markiert, aber der Metrik nach ein gewöhnlicher Punkt ist.) Auf offenen hyperbolischen Raumformen kommt jetzt neben parabolischen und hyperbolischen Öffnungen ein dritter Öffnungstyp vor: die Konkavöffnungen; sie werden vom Innenteil der Fläche durch gebrochene Geodätische abgetrennt, deren Ecken in Kegelpunkten liegen und dort Eckenwinkel \(\geqq \pi \) besitzen. Als Aufbauinvarianten der geodätisch triangulierten Raumformen fester Signatur treten die Seitenlängen der Triangulation des Innenteils sowie, falls vorhanden, die Eckenwinkel der Konkavöffnungen auf. Es ergibt sich so, bezogen auf die geordneten Aufbauinvarianten, ein Raumformenkontinuum von \(3\mathfrak c-3k-q'\) Dimensionen gegenüber \(3\mathfrak c+2k-q'\) der alten Theorie, entsprechend der Veränderlichkeit der \(\lambda _i\) (\(i = 1\), \dots, \(k\)). Bezüglich der \(\lambda _i\) ist noch an die bereits in Mitteilung VI, Abschnitt XXIV, hergeleitete Ungleichung \(\sum\limits_{i=1}^{k}(1-\lambda _i)>-\mathfrak c\) zu erinnern, die für Konvexformen, von niederen Fällen abgesehen, trivial erfüllt war. Das bedeutet also für das eingangs gestellte Metrisierungsproblem, daß die charakteristischen Zahlen \(\lambda _i\) der \(M\) gemäß dieser Ungleichung vorgegeben werden müssen. Um nun wieder die Kontinuitätsmethode ansetzen zu können -- der Beweis des Unitätssatzes erfolgt ähnlich wie früher --, ist es offenbar erforderlich, die charakteristischen Zahlen \(\lambda _i\) der \(M\) jetzt ebenfalls als veränderlich anzusehen. Fest bleibt also nur noch die Signatur, nicht mehr die Belegungssignatur. An Stelle der Darstellung der \(M\) durch uniformisierbare Raumformen \(\bar R\) mit festen Abwicklungswinkeln \(2\pi \bar\lambda _i\) wird jetzt die Darstellung durch ``exponentenbelegte \(\bar R\)'' herangezogen, d. h. uniformisierbare \(\bar R\) mit festen Abwicklungswinkeln \(\bar\lambda _i=\dfrac{1}{\bar l_i}\), deren Kegelpunkten aber noch die charakteristischen Zahlen \(\lambda _i\) der \(M\) rein formal als ``Exponenten'' zugeordnet werden. Auf das Kontinuum der \(R\) und das Kontinuum der exponentenbelegten \(\bar R\) ist dann wieder die Kontinuitätsmethode anwendbar. Für offene Raumformen tritt jetzt als Schränkungssatz an Stelle des in Mitteilung VII benutzten ``Längenarguments'' ein Minorantenprinzip für die \(U\)-Funktionen. Nach entsprechender Entwicklung der Aufbautheorie für die parabolischen Raumformen wird das parabolische Metrisierungsproblem gelöst, und zwar ohne Heranziehung der Kontinuitätsmethode allein auf Grund von Existenzsätzen über Potentiale mit logarithmischen Unstetigkeiten auf geschlossenen \textit{Riemann}schen Flächen. Für offene parabolische Raumformen ist die verlangte Metrisierung nur möglich, wenn sämtliche Öffnungen parabolisch sind. Die entsprechenden Probleme für den sphärischen Fall bleiben offen. (IV 5, V 2.)
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