Semihereditary endomorphism rings (Q2539883)
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scientific article
Language | Label | Description | Also known as |
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English | Semihereditary endomorphism rings |
scientific article |
Statements
Semihereditary endomorphism rings (English)
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1970
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Ist \(A\) ein rechts-erblicher Ring, so ist der Endomorphismenring eines freien \(A\)-Rechtsmoduls von unendlichem Rang nicht mehr rechts-erblich. Dagegen sind für einen Ring \(A\) (assoziativ, mit Eins) äquivalent: (a) \(A\) ist rechts-erblich, (b) für jeden projektiven (bzw. freien) \(A\)-Rechtsmodul \(P\) ist \(\operatorname{End}_A(P)\) rechts-halb-erblich, (c) für jeden injektiven \(A\)-Rechtsmodul \(Q\) ist \(\operatorname{End}_A(Q)\) links-halberblich. Etwas genauer sei \(c\) eine unendliche Kardinalzahl und \(A\) ein rechts-\(c\)-erblicher Ring, d.h. jedes \(c\)-erzeugbare Rechtsideal von \(A\) sei projektiv. Bezeichnet dann \(M_c(A)\) den Endomorphismenring des freien \(A\)-Rechtsmoduls \(A^{(c)}\) -- äquivalent dem Ring der spaltenendlichen \(c\times c\)-Matrizen über \(A\) -- so ist \(M_c(A)\) genau dann rechts-halberblich, wenn \(A\) rechts-\(c\)-erblich ist. Als Folgerung ergibt sich der bekannte Sachverhalt, daß für jedes idempotente Element \(e\) eines rechts-erblichen Ringes \(A\) \(eAe\) ebenfalls rechterblich ist, vgl. z.B. \textit{F. L. Sandomierski} [Proc. Am. Math. Soc. 23, 478--480 (1969; Zbl 0212.05902)], wo zugleich gezeigt wird, daß eine entsprechende Aussage für Ringe von höherer globaler Dimension nicht richtig ist. Die Links-Halberblichkeit der Endomorphismenringe freier (bzw. projektiver) \(A\)-Rechtsmoduln erweist sich demgegenüber als sehr einschneidende Bedingung für \(A\). Wie \textit{G. M. Tsukerman} [Sib. Math. J. 7, 923--927 (1966); translation from Sib. Mat. Zh. 7, 1161--1167 (1966; Zbl 0214.29205)] im wesentlichen gezeigt hat, sind die rechts-erblichen und im Sinn von \textit{H. Bass} [Trans. Am. Math. Soc. 95, 466--488 (1960; Zbl 0094.02201)] rechts-perfekten Ringe dadurch gekennzeichnet, daß jeder Endomorphismenring eines freien (projektiven) \(A\)-Rechtsmoduls links-halberblich ist. Auf der anderen Seite sind die Endomorphismenringe injektiver \(A\)-Rechtsmoduln genau dann rechts-halberblich, wenn \(A\) rechts-erblich und rechtsnoethersch ist. Es wird gezeigt, daß die Links-Halberblichkeit eines Matrixringes \(M(A)\) eng mit der Frage zusammenhängt, wann jeder \(c\)-erzeugbare und im Sinn von Bass (loc. cit.) torsionslose \(A\)-Rechtsmodul projektiv ist. So ist z.B. \(M_c(\mathbb Z)\) für abzählbares \(c\) rechts- und links-halberblich. Für \(c\ge 2^{\aleph_0}\) ist \(M_c(\mathbb Z)\) zwar rechts- aber nicht links-halberblich, vgl. \textit{S. U. Chase} [Nagoya Math. J. 18, 13--25 (1961; Zbl 0113.02901)] und \textit{L. W. Small} [Proc. Natl. Acad. Sci. USA 55, 25--27 (1966; Zbl 0135.07703)] für weitere derartige Ringe. Die endlich erzeugbaren, torsionslosen \(A\)-Rechtsmoduln sind genau dann projektiv, wenn jeder Matrixring \(M_n(A)\) \((n =1,2, \ldots)\) ein Baer-Ring ist. Ein Satz von \textit{C. R. Yohe} [Proc. Am. Math. Soc. 22, 189--191 (1969; Zbl 0188.09701)] über kommutative Ringe mit dieser Eigenschaft wird verschärft.
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