Additive set-functions in abstract spaces. II. (Q2580004)

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Additive set-functions in abstract spaces. II.
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    Additive set-functions in abstract spaces. II. (English)
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    1941
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    Der vorliegende II. Teil enthält Kap. 2 und 3 der (auf 6 Kapitel berechneten) Arbeit (vgl. Rec. math., Moscou, (2) 8 (1940), 307-348; F. d. M. 66, 218 (JFM 66.0218.01), insbes. auch bezüglich der in diesem Referat angegebenen Definitionen). Kap. 2 bringt folgendes: Unter einer \textit{Belegung} (charge) \(\mu (E)\) werde eine, über einem Mengenkörper \(K\) definierte reelle, beschränkte, additive Mengenfunktion verstanden, welche regulär ist in dem Sinne, daß zu jeder Menge \(E \in K\) und jedem \(\varepsilon > 0\) eine \(F \subset E\) existiert mit \(|\mu (E) - \mu (F)| < \varepsilon\); sind speziell die \(F\) die abgeschlossenen Mengen eines \textit{Raumes} \(R\) (vgl, a. a. O.), so heiße \(\mu\) eine Belegung \textit{in} \(R\). Linearkombinationen von Belegungen sind wieder Belegungen. Es werden die wichtigsten Eigenschaften von Belegungen bewiesen. -Die Meßbarkeit bezüglich einer, über einem \(R\) enthaltenden Körper erklärten Mengenfunktion \(m\), sogenannte \(m\)-\textit{Meßbarkeit}, wird im Sinne von Carathéodory erklärt (\(A\) ist \(m\)-meßbar, wenn \(m(A)\) erklärt ist und \(m (M) = m(MA) + m(M-A)\) für jede \(M\), für welche \(m(M)\) erklärt ist), und es werden die üblichen Sätze bewiesen. -\textit{Lineare Funktionale} \(L(f)\) über einem Funktionensystem \(\varPhi\) sind reelle, in \(f\) lineare Funktionen, für welche \(| L(f) | \leqq N \sup | f |\) mit von \(f\) unabhängigem \(N\); dabei soll \(\varPhi\) die Eigenschaften besitzen: \(f \equiv 1 \in \varPhi\); aus \(f_i \in \varPhi\) folgt \(\lambda_1 f_1 + \lambda_2 f_2 \in \varPhi\) für beliebige reelle Zahlen \(\lambda_1, \lambda_2\), ferner Min \((f_1, f_2) \in \varPhi\); die \(f\) sind Funktionen über einer Punktmenge \(S\). Sind die \(f \in \varPhi\) beschränkt und gehört mit den \(f_\nu\) auch der gleichmäßige \(\lim\limits_\nu f_\nu\) zu \(\varPhi\), so heiße \(\varPhi\) \textit{abgeschlossen}; im Folgenden handelt es sich stets um abgeschlossene \(\varPhi\). Sind die abgeschlossenen Mengen in \(S\) erklärt als die Urbildmengen \(\underset {x} E(f(x) \leqq a)\) für alle \(f \in \varPhi\), so wird \(S\) ein vollständig normaler Raum \(R_\varPhi\) (vgl. a. a. O.), in welchem die \(f\) stetig sind. Ein \(L(f)\) über dem System \textit{aller} stetigen Funktionen in \(R_\varPhi\) heiße \textit{lineares Funktional in} \(R\). Nun ergibt sich: Zu jedem \(L(f)\) in einem normalen \(R\) existiert genau eine Belegung \(\mu(E)\) in \(R\) derart, daß \(L(f) = \int\limits_R f(x) \mu(dE)\). Dabei ist \(\mu(F) = \lim\limits_{D(F)} L(f)\) für jede \(F\); der Limes ist hier so erklärt: \(D(F)\) bezeichnet eine Anordnung (vgl. a. a. O.), gebildet aus denjenigen (beschränkten, stetigen) nicht negativen Funktionen, welche auf \(F\) nicht kleiner sind als 1; und es handelt sich um den Limes (im Sinne von Moore-Smith) bezüglich dieser Anordnung. -- Im 3. Kap. werden die voll-additiven und die sogenannten realen Belegungen (vgl. unten) untersucht. Unter den Ergebnissen seien erwähnt: Jede Belegung in einem kompakten Raum ist volladditiv; in jedem normalen nicht-kompakten Raum gibt es nicht-volladditive Belegungen. In einem vollständig normalen Raum ist eine Belegung \(\mu (E)\) dann und nur dann volladditiv, wenn das ihr zugehörige \(L( f ) = \int f \mu (dE)\) stetig ist, d. h. wenn für jede Folge gleichmäßig beschränkter Funktionen \(f_\nu\) aus \(f = \lim\limits_\nu f_\nu\) folgt \(L(f) = \lim\limits_\nu L(f_\nu)\). Ist \(R\) homöomorph zum Borei-System eines vollständig normalen, kompakten (bzw. bikompakten) Raumes \(R^*\), dann ist jede volladditive Belegung \(\mu(E)\) in \(R\) ``konzentriert in einer Summe \(F_\sigma\) aus abzählbar vielen abgeschlossenen kompakten (bzw. bikompakten) Mengen'', d. h. es ist \(\mu (E) = \mu (EF_\sigma)\) für jede \(E\); ferner ist, bei kompaktem \(R^*\), jede Belegung in \(R\) eindeutig darstellbar als Summe aus einer volladditiven und einer ``im engeren Sinne irregulären'' Belegung \(\sigma(E)\), d. h. es ist \(\sigma(E) = 0\) für jede kompakte \(E\). Neben der Volladditivität steht (in gewissem Sinne als Verschärfung) die Realität einer Belegung; es heißt dabei \(\mu(E)\) real, wenn die untere Grenze der Variation von \(\mu(E)\), gebildet für jede beliebige verschwindende Anordnung (vgl. a. a. O.), in \(R\) null ist (für nicht-reale Belegungen liegt sozusagen ein Teil der Belegung außerhalb \(R\)). Die vorstehend für volladditive Belegungen angeführten Sätze gelten mutatis mutandis auch für reale; die wesentlichen, Modifikationen bestehen dabei in der Ersetzung von ``kompakt'' durch ``bikompakt'' sowie der ``Konvergenz im üblichen Sinne'' durch die (Moore-Smithsche) ``Konvergenz bezüglich einer Anordnung in \(\varPhi\)''. Jede reale Belegung ist volladditiv. Ist \(R\) homöomorph zum Borei-System eines vollständig normalen bikompakten Raumes, dann ist jede volladditive Belegung zugleich real. Bezüglich weiterer Einzelheiten sei auf die Arbeit verwiesen.
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