Über die definiten selbstadjungierten Eigenwertaufgaben bei gewöhnlichen linearen Differentialgleichungen. II, III. (Q2586917)
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English | Über die definiten selbstadjungierten Eigenwertaufgaben bei gewöhnlichen linearen Differentialgleichungen. II, III. |
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Über die definiten selbstadjungierten Eigenwertaufgaben bei gewöhnlichen linearen Differentialgleichungen. II, III. (English)
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1940
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II. In diesen Arbeiten wird die klassische Theorie der Eigenwertaufgaben bei Differentialgleichungen \(F(y) = \lambda g(x)y\) übertragen auf den allgemeineren Fall, daß auf der rechten Seite ebenfalls ein Differentialausdruck steht, also auf Differentialgleichungen der Form \(F(y) = \lambda G(y)\). Dabei ist \[ F(y) = \sum _{\nu=0}^m (f_\nu y^{(\nu)})^{(\nu)}, \quad G(y) =\sum _{\nu=0}^n (g_\nu y^{(\nu)})^{(\nu)}. \] Die \(f_\nu\) und \(g_\nu\) sind im Intervall \((a, b)\) gegebene, reelle, \(\nu\)-mal stetig differenzierbare Funktionen, \(f_m \not\equiv 0, g_n \not\equiv 0, 0\leqq n < m\). Ferner sind \(2m\) lineare, homogene, voneinander linear unabhängige Randbedingungen \(U_\mu (y) = 0\) vorgeschrieben. Eine Funktion \(u(x)\) heißt zulässig, wenn sie \(2m\)-mal stetig differenzierbar ist und die Randbedingungen erfüllt. Die Aufgabe soll selbstadjunsiert sein, d. h. für beliebige zulässige Funktionen \(u, v\) soll \(\int\limits_a^b uF(v) dx = \int\limits_a^b vF(u) dx\) und \(\int \limits_a^b u G(v) dx = \int\limits_a^b vG(u)dx\) sein. Die selbstadjungierte Eigenwertaufgabe wird,,normal`` genannt, wenn für jede Eigenfunktion \(\psi\) die Ungleichung \(\int\limits_a^b \overline{\psi}G(\psi) dx= 0\) besteht. Für das Normalsein werden einfache hinreichende Kriterien angegeben. Für normale selbstadjungierte Aufgaben gelten die Sätze: Es gibt nur reelle Eigenwerte; wenn es überhaupt Eigenwerte gibt, lassen sie sich in einer Folge anordnen: \(\ldots \lambda_{-2} \leqq \lambda_{-1}<0\leqq \lambda_1\leqq \lambda_2 \ldots \), und es gibt dann ein dazugehöriges vollständiges normierbares Orthogonalsystem von Eigenfunktionen \(\psi_p\). Es folgen Sätze über Pole und Residuum der Greenschen Resolvente. III. Zur Aufstellung von Existenz- und Entwicklungssätzen wird die Voraussetzung des Normalseins weiter verschärft: Die Aufgabe heißt ``definit'', wenn für jede zulässige Funktion \(u\) gilt \(\int\limits _a^b u F(u)dx\geqq 0\) und außerdem \(\int\limits _a^b uG(u) dx \neq 0\) für die Funktionen \(u\not\equiv 0\), für die \(\int\limits_a^b uF(u)dx= 0\) ist, und zwar soll für diese \(\int\limits _a^b u G (u) dx\) ein festes Vorzeichen haben. Die Aufgabe heißt ``eigentlich definit'', wenn für jede zulässige Funktion \(u \not\equiv 0\) gilt \(\int\limits_a^b uF(u)dx> 0\). Für definite selbstadjungierte Aufgaben wird die Existenz von unendlich vielen Eigenwerten \(\ldots \lambda_{-2}\leqq \lambda_{-1}< \lambda_1\leqq \lambda_2\ldots \) mit \(\operatorname{sgn} \lambda_p = \operatorname{sgn} p\) und eines zugehörigen vollständigen Orthogonalsystems von Eigenfunktionen \(\psi_p\) mit \[ \int\limits_a^b \psi_p G(\psi _q)dx=\begin{cases} \quad 0 \;\;\text{für} \;\;p\neq q,\\ \operatorname{sgn} p \;\text{für}\;\;p = q \end{cases} \] bewiesen. Die Eigenwerte \(\lambda_p\) lassen sich als Minima bzw. Maxima von Quotienten nach Rayleighscher Art: \[ \int\limits_a^b uF(u)dx: \int\limits_a^b uG(u)dx \] mit gewissen Nebenbedingungen festtegen. Ist \(\int\limits _a^b uG(u)dx\geqq 0\) für jede zulässige Funktion \(u\), so sind alle Eigenwerte positiv. Als Fourierkoeffizienten \(a_p\) einer stetigen Funktion \(\varPhi(x)\) werden die Größen \(\operatorname{sgn}\lambda_p\int\limits_a^b \varPhi(x)G(\psi_p)dx\) eingeführt. Bei eigentlich definiten Aufgaben konvergiert für jede zulässige Funktion die Reihe \(\sum\limits_p a_p\psi_p^{(\nu)}(x) \) für \(0 \leqq \nu\leqq m - 1\). Es wird der Begriff der Abgeschlossenheit eingaführt. Bei abgeschlossenen Aufgaben stellt \(\sum \limits _p a_p\psi_p(x)\) die Funktion \(\varPhi (x)\) dar, und die Reihe darf gliedweise \(m - 1\) mal differenziert werden. Die Eigenwerte können angenähert nach dem Ritzschen Verfahren oder nach dem Iterationsverfahren berechnet werden. (Vgl. Teil I, Math. Z. 45 (1939), 759-787; F. d. M. 65, 389 (JFM 65.0389.*).)
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