Über die Kurven \(n\)-ter Ordnung im projektiven \(q\)-dimensionalen Raum für \(n < 2q\). (Q2588093)

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Über die Kurven \(n\)-ter Ordnung im projektiven \(q\)-dimensionalen Raum für \(n < 2q\).
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    Über die Kurven \(n\)-ter Ordnung im projektiven \(q\)-dimensionalen Raum für \(n < 2q\). (English)
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    1940
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    Unter einer \(k\)-zügigen Kurve \(K\) im projektiven, \(q\)-dimensionalen Raume \(R_{q}\) wird die Summe von \(k\) Zügen, d. h. von \(k\) eindeutigen stetigen Kreisbildern verstanden; keiner der Züge soll in einer \((q - 1)\)-dimensionalen Ebene (Hyperebene) enthalten sein, und jeder Zug soll an jeder seiner Stellen eine eindeutige Tangente besitzen (diese letzte Voraussetzung ist aber für die Gültigkeit der Ergebnisse nicht in vollem Umfange erforderlich). Die Anzahl der Züge von \(K\) werde mit \(z(K)\) bezeichnet. Als (lineare) Ordnung \(O(K)\) bzw. (linearen) Index \(j(K)\) von \(K\) bezeichne man die (falls vorhanden) maximale bzw. minimale Anzahl von Stellen, welche \(K\) mit Hyperebenen gemeinsam hat. In vorliegender Arbeit wird \textit{durchweg} \(O(K) < 2q\) \textit{vorausgesetzt}. Es wird gezeigt: I. Besitzt \(K\) die mehrfachen Punkte \(P_{\sigma }\), je mit der Vielfachheit \(v_\sigma \geqq 2\), \(\sigma =1\),\dots, \(s\), so gilt \(z(K)+d(K)\leqq O(K)+1-q\), wo \(d=d(K)=\sum\limits_{\sigma =1}^{s}(v_\sigma -1)\) ist. Sind unter den \(z(K)\) Zügen \(\nu _1\) bzw. \(\nu _2\) paare bzw. unpaare, auf denen die Summe der Vielfachheiten der mehrfachen Punkte von \(K\) eine ungerade bzw. eine gerade Zahl ist, und gilt \(O(K)<2q+\nu _1+\nu _2\), so gilt auch \(z(K)+s\leqq q+\nu _1+\nu _2\). Aus dem Vorstehenden ergeben sich unter anderem obere Schranken für \(z(K)\) bzw. \(d(K)\) bei gegebenem \(O(K)<2q\). II. Mit Hilfe zentraler Projektion von \(K\) erhält man weiter: Gibt es unter den durch einen der Doppelpunkte bzw. durch einen Punkt von \(K\) gehenden Geraden genau \(t\) Geraden, von welchen \(K\) in mindestens vier Punkten getroffen wird, bzw. genau \(t\) Trisekanten, und ist in diesem letzten Fall \(O(K) < 2q - 1\), so gilt: \(z(K) + d(K) + t \leqq O(K) + 1 - q\); besitzt \(K\) bezüglich eines zu \(K\) fremden Punktes \(t\) scheinbare Doppelpunkte, und ist \(O(K)< 2q -2\), so gilt \(z(K) + d(K) + t \leqq O(K) + 2 - q\). Mit Hilfe dieses Satzes erhält man für \(O(K) \leqq q + 2\) obere Schranken für \(z(K)\) und \(d(K)\). IV. Besitzt einer der Zweige die Ordnung \(O(K)\), so haben die übrigen Zweige ersichtlich den Index Null und folglich gerade Ordnung. Daraus folgt z. B.: Ist \(q\equiv 1 \pmod 2\), \(z(K) = 2\), \(O(K) = q + 1\), so haben beide Züge die gleiche Ordnung und zwar entweder \(q + 1\) oder \(q\). Entsprechend für \(O(K) = q + 2\), \(z(K)\leqq 3\), wobei \(q\equiv 1 \pmod 2\) oder \(q\equiv 0\pmod 2\) sein kann. V. Besitzt die Vereinigung einiger Züge von \(K\) den Index \(i\), und ist \(O(K)-i<2q\), so gilt für die Vereinigung \(K'\) der übrigen Züge: \(z(K') + d(K')\leqq O(K) + 1 - i - q\leqq \frac{1}{2}((O(K)-i)\). Sind \(u\) Züge von \(K\) unpaar mit \(O(K) - u< 2q\), so hat \(K\) höchstens \(\frac{1}{2}(O(K)-u)\) paare Züge; und diese Schranke wird nur für solche \(K\) erreicht, deren \(u\) unpaare Züge eine Kurve vom Index \(u\) bilden, und deren paare Züge sich selbst und einander nicht schneiden.
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