Über die definiten selbstadjungierten Eigenwertaufgaben bei gewöhnlichen linearen Differentialgleichungen. I. (Q2591291)

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Über die definiten selbstadjungierten Eigenwertaufgaben bei gewöhnlichen linearen Differentialgleichungen. I.
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    Über die definiten selbstadjungierten Eigenwertaufgaben bei gewöhnlichen linearen Differentialgleichungen. I. (English)
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    1939
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    In dieser Arbeit werden die klassischen Eigenwertsätze bewiesen für die polare selbstadjungierte Differentialgleichung \(n\)-ter Ordnung \((n = 2m)\). Das Eigenwertproblem lautet \[ L(y) = \sum_{\nu = 0}^m [f_\nu(x) y^{(\nu)}]^{(\nu)} = \lambda g(x) y(x) \] mit den \(n\) Randbedingungen \[ U_\mu(y) = \sum_{\varkappa = 0}^{n-1} \left[\alpha_\mu^{(\varkappa)} y^{(\varkappa)} (a) + \beta_\mu^{(\varkappa)} y^{(\varkappa)} (b) \right] = 0 \qquad (\mu = 1, 2, \dots, n). \] Dabei sei jedes \(f_\nu(x)\) \(\nu\)-mal stetig differenzierbar, \(f_m \neq 0\), \(\alpha_\mu^{(\varkappa)}\), \(\beta_\mu^{(\varkappa)}\) seien gegebene reelle Zahlen, die Matrix der \(\alpha_\mu^{(\varkappa)}\), \(\beta_\mu^{(\varkappa)}\) habe den Rang \(n\), und \(g(x)\) sei stetig \(\not\equiv 0\). \ \(g(x)\) darf das Vorzeichen wechseln, d. h. es kann der polare Fall eintreten. Die Eigenwertaufgabe sei definit, d. h. es sei \(\int\limits_a^b y L(y)\,dx \geqq 0\) für jede die Randbedingungen erfüllende, \(n\)-mal stetig differenzierbare Funktion \(y(x)\). Endlich sei \(\lambda = 0\) kein Eigenwert. Dann gelten die folgenden allgemeinen Sätze. Es gibt abzählbar unendlich viele Eigenwerte \(\lambda_p\), die sämtlich reell sind; ist \(g(x) \geqq 0\), so sind alle Eigenwerte positiv; wechselt \(g(x)\) das Vorzeichen, so gibt es unendlich viele positive als auch unendlich viele negative Eigenwerte; zu den Eigenwerten gehört ein vollständiges normiertes Orthogonalsystem von Eigenfunktionen. Ist \(F(x)\) eine die Randbedingungen erfüllende \(n\)-mal stetig differenzierbare Funktion, so konvergiert ihre Fourierreihe nach den Eigenfunktionen absolut und gleichmäßig in \(\langle a, b\rangle\). Ist \(g(x)\) in keinem Teilintervall von \(\langle a, b\rangle\), identisch Null, so stellt die Fourierreihe die Funktion \(F(x)\) dar. Die Eigenwerte können wie bei \textit{Courant, Hilbert} (Methoden der mathematischen Physik I (2. Aufl. 1931, F. d. M. \(57_{\text{I}}\), 245), S. 351) durch Variationsprinzipien sowohl rekursiv als auch unabhängig voneinander festgelegt werden. Mit diesem Variationsprinzip kann der Abschätzungssatz bewiesen werden: Es sei \(g^*(x) \geqq g(x)\) und \(g^*\) stetig und nicht \(\equiv 0\). Die zugehörigen Eigenwerte seien \(\lambda_p^*\). Dann gilt \(\lambda_p^* \leqq \lambda_p\) für \(p = \pm 1, \pm 2, \dots\), soweit diese Eigenwerte existieren. Dieser Satz ist besonders in den Fällen interessant und neu, in denen Vorzeichenwechsel bei \(g^*\) oder \(g\) eintritt. Für das Ritz-Galerkinsche Näherungsverfahren wird bewiesen, daß die Näherungswerte \(\overline \lambda\) größer (bzw. kleiner) als die Eigenwerte \(\lambda\) sind, je nachdem \(\int\limits_a^b g u_p^2\, dx > 0\) (bzw. \(< 0\)) ist. Dabei sind \(u_p\) die (die Randbedingungen erfüllenden und \(n\)-mal stetig differenzierbaren) Funktionen, mit denen der Ritz-Galerkinsche Ansatz gemacht wird.
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