Introduction à une théorie abstraite de la notion de l'ordre des figures réelles. (Q2597643)
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scientific article; zbMATH DE number 2516798
| Language | Label | Description | Also known as |
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| English | Introduction à une théorie abstraite de la notion de l'ordre des figures réelles. |
scientific article; zbMATH DE number 2516798 |
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Introduction à une théorie abstraite de la notion de l'ordre des figures réelles. (English)
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1938
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Um den Begriff der reellen Ordnung einer Punktmenge möglichst allgemein und umfassend zu gestalten, wird von dem zugrunde gelegten Raum nur verlangt, daß er regulär sei, und von den die Ordnung bestimmenden Mannigfaltigkeiten \(V_i\), daß sie abgeschlossen und ohne innere Punkte seien. (Mit Rücksicht auf algebraische Flächen und Kurven wird nicht verlangt, daß sie zusammenhängend seien.) Ferner: (1) Die Komplementärmenge von \(V_i\) läßt sich in zwei offene Punktmengen, ``Bereiche'', \(V_i^+\) und \(V_i^-\) zerlegen, die \(V_i\) zur gemeinsamen Begrenzung haben. (2) Das System \(|V|\) der \(V_i\) ist vom Rang eins oder ein ``Büschel'', wenn abgesehen von den Basispunkten, die allen \(V_i\) gemeinsam sind, durch jeden Punkt des Raumes nur ein \(V_i\) geht und die \(V_i\) eine einparametrische, stetige Schar bilden. (3) Die \(V_i\) und die dadurch bestimmten Bereiche sollen sich stetig ändern bei entsprechender Definition der Umgebungen der \(V_i\). (4) Für je drei \(V_i\), \(V_j\) und \(V_k\) eines Büschels gilt: Entweder haben die von \(V_i\) und \(V_j\) bestimmten Bereiche, in welchen Punkte von \(V_k\) liegen, für alle Punkte von \(V_k\) das gleiche Vorzeichen oder für alle entgegengesetztes Vorzeichen. Das System \(|V|\) ist vom Rang \(k\), wenn die durch einen Punkt des Raumes (abgesehen von den Basispunkten) gehenden \(V_i\) ein System vom Rang \(k - 1\) bilden. Die Ordnung einer Punktmenge \(C\) bezüglich \(|V|\) ist gleich dem Maximum der gemeinsamen Punkte (abgesehen von den Basispunkten) von \(C\) mit einem \(V_i\) . Die Ordnung eines Punktes bezüglich \(|V|\) ergibt sich daraus wie sonst. Ist \(|V|\) ein Büschel und \(C\) ein Kontinuum von endlicher Ordnung bezüglich \(|V|\), so ist \(C\) die abgeschlossene Hülle einer abzählbaren Menge von Bögen erster Ordnung bezüglich \(|V|\), die nur Endpunkte gemeinsam haben. Nach der Untersuchung eines speziellen Falles, in dem der Kontraktionssatz gilt, ergibt sich aus dessen Anwendung die \textit{Gültigkeit des Zerlegungssatzes}, nämlich daß jeder Jordanbogen der Ordnung \(k + 1\) bezüglich eines Systems \(|V|\) vom Rang \(k\), der keine Basispunkte enthält, sich zerlegen läßt in \(3\cdot 2^{k-1}\) (oder weniger) Bögen der Ordnung \(k\) bezüglich \(|V|\). Die an den Raum und \(|V|\) gestellten Bedingungen sind notwendig für diese Ergebnisse. Die hier betrachteten Systeme \(|V|\) umfassen u. a. das System der Hyperebenen und algebraischen Mannigfaltigkeiten im \(R_n\). Ein Jordanbogen der Ordnung \(k + 1\) bezüglich eines Systems \(|V|\) algebraischer Mannigfaltigkeiten \(m\)-ten Grades, \((n - 1)\)-ter Dimension im \(R_n{:}\) \(V_i = F_i = \sum\limits_1^{k+1}\lambda_{i\nu}f_\nu = 0\) läßt sich zerlegen in \(3\cdot 2^{k-1}\cdot m^k\) Bögen der Ordnung \(k\) bezüglich \(|V|\). Beispiele für Bögen \((k + 1)\)-ter Ordnung werden gegeben, darunter auch eines für den Hilbertschen Raum. Bei Mannigfaltigkeiten höherer, z. B. \(r\)-ter Dimension im \(R_n\) (\(1 < r < n\); z. B. reelle Flächen) kann man an Stelle der die Ordnung bestimmenden \((n - 1)\)-dimensionalen Mannigfaltigkeiten \(V_i\) die Schnittmengen \(W_k\) von \(r\) beliebigen \(V_i\) nehmen.
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