Nochmals: Perelman-Gödel. Zusätze und Berichtigungen zu Kurt Grellings Bemerkungen in Theoria III, S. 297 ff. (Q2598617)
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English | Nochmals: Perelman-Gödel. Zusätze und Berichtigungen zu Kurt Grellings Bemerkungen in Theoria III, S. 297 ff. |
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Nochmals: Perelman-Gödel. Zusätze und Berichtigungen zu Kurt Grellings Bemerkungen in Theoria III, S. 297 ff. (English)
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1938
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Berichtigung einiger Ungenauigkeiten einer früheren Arbeit (Theoria, Göteborg, 3 (1937), 297-306; JFM 63.0824.*), besonders von solchen, die für die Beurteilung von Prioritätsfragen von Bedeutung sind. Da man von einer Berichtigung wenigstens erwartet, daß sie keine neuen Irrtümer einführt, sieht Ref. sich veranlaßt, die folgenden sachlichen Fehler aufzuzählen. (1) Verf. behauptet, \textit{K. Gödel} habe (Mh. Math. Physik 38 (1931), 173-198; JFM 57.0054.*) nicht einen Satz konstruiert, der seine eigene Unbeweisbarkeit (im System \(P\) der \textit{Principia Mathematica}) behauptet, sondern ``einen etwas weniger besagenden''. (2) Verf. behauptet, daß das scheinbare Gelingen der Konstruktion eines in \(P\) unentscheidbaren Satzes mit Hilfe des \textit{Perelman}schen Gedankenganges (Acad. Belgique, Bull. Cl. Sci. (5) 22 (1936), 730-736; JFM 62.0030.*), ohne Voraussetzung der \(\omega\)-Widerspruchsfreiheit von \(P\) und ohne Heranziehung des \textit{Rosser}schen Kunstgriffes (J. Symbolic Logic 1 (1936), 87-91; JFM 62.1058.*) dem Umstand zuzuschreiben ist, daß die Formalisierbarkeit der Aussage ``die aus der \(n\)-ten Klassenformel durch Einsetzung der \(n\)-ten Zahlzeichen entstehende Formel ist beweisbar'' im System \(P\) irrtümlich angenommen wurde. Es ist ja bekannt, daß jene Formalisierbarkeit zu Recht besteht; vielmehr setzt \textit{Perelman}s Gedankengang die inhaltliche Richtigkeit von in \(P\) beweisbaren Sätzen voraus; diese Voraussetzung geht bei einer exakten Durchführung in die \(\omega\)-Widerspruchsfreiheit über. (3) Verf. behauptet, daß der von \textit{G. Gentzen} in seinem Widerspruchsfreiheitsbeweis (Math. Ann. 112 (1936), 493-565; JFM 62.0044.*) verwendete transfinite Induktionsschluß nicht im System \(P\) formalisierbar sei.
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