Kleiner Beitrag zur Theorie der Versicherung anormaler Risiken. (Q2608134)

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Kleiner Beitrag zur Theorie der Versicherung anormaler Risiken.
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    Kleiner Beitrag zur Theorie der Versicherung anormaler Risiken. (English)
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    1936
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    Für die Berechnung der Prämien anormaler Risiken gibt es in der Hauptsache zwei Verfahren: Alterserhöhung oder Sterblichkeitserhöhung. Diese sind aber, wie Verf. an einem numerischen Beispiel zeigt, in ihrer Auswirkung nicht gleichwertig. Der vom Verf. genannte belgische Versicherungsmathematiker \textit{Maingie} hält besondere Anormalentafeln nicht für nötig, da man sich mit einer Vereinigung bestimmter Versicherungsarten behelfen könne. Ist z. B. \(P_{x,}{}_{\overline{n\,} \! |}^{\; \prime}\) die jährliche Prämie der reinen Erlebensversicherung, ist weiter die Todesfallsumme 1, die Erlebensfallsumme \(1+\varkappa\) und wird die Prämie bei Alterserhöhung oder nach einer anderen Tafel mit \(\overline{P}\) bezeichnet, so soll nach \textit{Maingie} \[ \varkappa=\frac{\overline{P}_{x,\overline{n\,}\! |}-P_{x,\overline{n\,}\! |}} {P_{x,}{}_{\overline{n\,}\! |}^{\; \prime}-\overline{P}_{x,\overline{n\,}\! |}} \] fast unveränderlich sein. Verf. zeigt an verschiedenen Tafeln, daß \(\varkappa\) sich doch in den praktisch in Betracht kommenden Fällen zwischen 0,5 und 1,5 bewegt. Er untersucht dann noch die Rückgewähr der für Anormale geltenden Sonderprämie im Erlebensfall. Es ergibt sich, daß die Gesamtprämie für eine anormale gemischte Versicherung mit Rückgewähr der Sonderprämien im Erlebensfall immer teurer ist als eine gewöhnliche gemischte Versicherung mit zusätzlicher Erlebensfallsumme in Höhe der Rückgewähr.
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