Untersuchungen über die Flächen vom Maximalindex. (Q2613259)
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scientific article
Language | Label | Description | Also known as |
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English | Untersuchungen über die Flächen vom Maximalindex. |
scientific article |
Statements
Untersuchungen über die Flächen vom Maximalindex. (English)
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1935
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Unter einer Fläche wird eine aus Elementarflächen bestehende Fläche verstanden. Eine Elementarfläche ist eine stetige, geschlossene Fläche, die in jedem Punkte eine mit dem Punkte sich stetig ändernde Berührungsebene hat und für die jede ebene Schnittkurve, sowie jede ebene Schnittkurve eines jeden ihrer Berührungskegel Elementarkurven (im Sinne von \textit{C. Juel}) sind. Das Geschlecht einer Fläche \(n\)-ter Ordnung vom Maximalindex wird durch die Gleichung \(p={n-1\choose 2} - d\) definiert, wo \(d\) die Anzahl der, je mit ihrer Multiplizität gezählten, Doppelgeraden der Fläche angibt. Es werden unter anderem die folgenden Sätze bewiesen: 4. Es ist \(p\leqq n-2\). Ist \(p < n-5\), so ist die Fläche im Sinne der vom Verf. bereits früher gegebenen Definition irreduzibel. Ist \(p<n-2 - 3k\), so zerfällt die Fläche in höchstens \(k\) irreduzible Flächen. -- 5. Es ist \(p\geqq -\left[\dfrac{n}{2}\right] + 1\), wo das Klammerzeichen die größte in \(\dfrac{n}{2}\) enthaltene ganze Zahl bedeutet.--6. und 8. Eine mehrschalige Fläche vom Maximalindex mit einer Ovaloidschale kann keine Regelflächenschale haben. Die Ordnung und der Index der Fläche bleibt unverändert, wenn man das Ovaloid ausläßt oder es durch ein in seinem Inneren liegendes Ovaloid ersetzt. 19. Jede einschalige Regelfläche vom Maximalindex hat das Geschlecht Null. -- 22. Es gibt Flächen vom Maximalindex mit \(p = -1\), die aus zwei Regelflächenschalen der Ordnungen \(r\) bzw. \(s\) bestehen (\(r\geqq 2\), \(s\geqq 2\) beliebig). Es gibt aber keine Regelflächen vom Maximalindex, die aus drei oder mehr Schalen bestehen, wenn die Ordnung von mindestens einer Schale größer als zwei ist. (Die Frage, ob es Regelflächen gibt, die aus drei oder mehr Regelflächen zweiter Ordnung bestehen, ist noch nicht erledigt). -- 24. und 25. Es gibt zu jedem \(n\geqq 3\) einschalige Flächen vom Maximalindex, die weder Kegel, noch Regelflächen sind. Es gibt zu jedem \(n\geqq 3\) und \(p(1\leqq p\leqq n-2)\) \(p\)-schalige Flächen \(n\)-ter Ordnung vom Geschlecht \(p\), deren Schalen von Kegeln und Regelflächen verschieden sind. -- 28. und 29. Es werden die Flächen vierter und fünfter Ordnung vom Maximalindex nach ihrem Geschlecht, nach der Lage ihrer Doppelgeraden und danach klassifiziert, ob die einzelnen Schalen nur endlichviele Geraden enthalten, oder Regelflächen oder Kegel sind. -- 31. Auch für eine beliebige Fläche höchstens fünfter Ordnung gilt der Satz: Hat die Fläche keine Regelflächenschale zweiter Ordnung und hat sie \(m\) voneinander verschiedene Doppelgeraden, so haben diese Doppelgeraden entweder einen gemeinsamen Punkt oder bilden ein räumliches Viereck, falls \(m\geqq 4\) ist. Im Falle \(m > 4\) liegt immer der erste Fall vor.
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