Un théorème général relatif aux équations aux dérivées partielles du second ordre, linéaires et du type hyperbolique. (Q2619002)

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scientific article; zbMATH DE number 2540700
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    Un théorème général relatif aux équations aux dérivées partielles du second ordre, linéaires et du type hyperbolique.
    scientific article; zbMATH DE number 2540700

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      Un théorème général relatif aux équations aux dérivées partielles du second ordre, linéaires et du type hyperbolique. (English)
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      1934
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      Es handelt sich um die partielle Differentialgleichung \[ \sum \limits _{i,k}^{1,\dots,n}a_{ik} \frac {\partial ^2u}{\partial x_i\partial x_k}+ 2\sum \limits _{j}^{1,\dots,n}b_{j}\frac {\partial u}{\partial x_j} +cu+d=0, \quad a_{ik}=a_{ki}; \tag{P} \] dabei sollen \(a_{ik}, b_j, c, d\) Funktionen von \(x_1,\dots,x_n\) sein, welche im betrachteten Definitionsbereiche stetige partielle Ableitung mindestens bis zur zweiten Ordnung einschließlich besitzen. Ferner bezeichne \(D\) bzw. \(C\) bzw. \(L\) ein Gebiet des \(R_n\) der \(x_1,\dots,x_n\) bzw. eine charakteristische (\((n-1)\)-dimensionale) im Innern von \(D\) stetig gekrümmte Hyperfläche von \((P)\) bzw. eine auf \(C\) gelegene \((n-2)\)-dimensionale Mannigfaltigkeit. Es werde \(D\) durch \(C\) in zwei einfach zusammenhängende Gebiete \(D_1\), \(D_2\) zerlegt, und \(L\) gehöre ganz zur abgeschlossenen Hülle von \(D\). Durch jeden nicht im Äußeren von \(D\) gelegenen Punkt von \(C\) gehe eine ganz auf \(C\) gelegene Bicharakteristik von \((P)\), welche mit \(L\) mindestens einen Punkt gemeinsam hat. Es sei jetzt \(u\) eine in \(D\) stetige Funktion, welche in \(D_1\) und \(D_2\) der Differentialgleichung \((P)\) genügt. Die Ableitungen von \(u\) bis zur zweiten Ordnung einschließlich im Innern der Gebiete \(D_1\), \(D_2\) sollen bei Annäherung an die Frage kommenden Punkte von \(C\) stetige Grenzwerte besitzen. Unter (im wesentlichen) diesen Voraussetzungen kann man aus der Stetigkeit der ersten Ableitungen von \(u\) beim Überschreiten von \(L\) auf ihre stetigkeit beim Überschreiten von \(C\) und damit auf ihre Stetigkeit in \(D\) schließen. Der Beweis dieses Sastzes ist Gegenstand der Note. Er gründet sich auf die Tatsache, daß\ der Sprung einer ersten Ableitung längs einer Bicharakteristik Lösung einer gewöhnlichen linearen homogenen Differentialgleichung erster Ordnung ist.
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