Über Einbettung topologischer Räume in Cantorsche Mannigfaltigkeiten. (Q559523)

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Über Einbettung topologischer Räume in Cantorsche Mannigfaltigkeiten.
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    Über Einbettung topologischer Räume in Cantorsche Mannigfaltigkeiten. (English)
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    1933
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    Verf. zeigt, daß\ man einen \(n\)-dimensionalen kompakten (also auch jeden separablen) Raum \(R\) in eine \(n\)-dimensionale (im Kleinen zusammenhängende) \textit{Cantor}sche Mannigfaltigkeit \(R^{*}\) einbetten kann: \(R\) wird als stetiges Bild des \textit{Cantor}schen Diskontinuums \(D\) aufgefaßt, und diese Abbildung wird fortgesetzt zu einer Abbildung des \(n\)-dimensionalen Einheitswürfels \(W_n\) (der \(D\) enthalte) auf einen Raum \(R^{*}\), und zwar so, daß\ dabei \(W_n-D\) topologisch auf \(R^{*}-R\) abgebildet wird. Die Abbildung von \(W_n\) auf \(R^{*}\) ist dann kontinuumstreu, also (Verf., Proceedings Amsterdam 30 (1927), 159-165 (F. d. M. 53, 562 (JFM 53.0562.*)); insbesondere S. 164) ist \(R^{*}\) eine \(n\)-dimensionale \textit{Cantor}sche Mannigfaltigkeit. Durch eine etwas abweichende Betrachtung läßt sich zeigen, daß\ man von \(R^{*}\) für \(n\geqq 3\) (statt daß\ es eine \textit{Cantor}sche Mannigfaltigkeit ist) Henkelfreiheit verlangen kann. Für \(n=1\) gilt diese Aussage nicht, für \(n=2\) bleibt die Frage offen.
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