Sur l'allure à la frontière des intégrales bornées de \(\varDelta u=c(M)u\) (\(c\geqq 0\)) . (Q566435)

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scientific article; zbMATH DE number 2550485
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    Sur l'allure à la frontière des intégrales bornées de \(\varDelta u=c(M)u\) (\(c\geqq 0\)) .
    scientific article; zbMATH DE number 2550485

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      Sur l'allure à la frontière des intégrales bornées de \(\varDelta u=c(M)u\) (\(c\geqq 0\)) . (English)
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      1932
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      Die Ausführungen beschäftigen sich mit dem Einfluß, den das Verhalten von \(c(M)\) auf dem Rande auf die Lösung des \textit{Dirichlet}schen problems für die Gleichung \[ \varDelta u = cu \] besitzt. Man kann \(c\) immer so wählen, daß ein harmonisch regulärer Punkt für das obige Problem nicht mehr regulär ist. Andererseits werden Bedingungen angegeben für die Invarianz der Regularität bei Variation von \(c\), z. B. \(| c-c_1 | \) beschränkt; im zwei- und dreidimensionalen Falle reicht quadratische Integrierbarkeit hin. Ein Randpunkt \(Q\) bzw. eine Folge \((M_n \to Q)\) heißt ``halbregulär'', wenn es ein positives integral gibt, welches mit \(\overline {MQ}\) (bzw. nur mit \(\overline {M_nQ}\)) gegen \(0\) strebt. Dies gilt dann von selbst für jedes Integral, dessen Randfunktion in \(Q\) gleich null ist. Im harmonischen Falle und z. B, für quadratisch integrable \(c\) (im zwei- und dreidimensionalen Falle) bedeuten Regularität und Halbregularität dasselbe. Halbregulär sind z. B. immer die sog. ``points-zéro'' und ``suites-zéro'', d. h. Punkte (bzw. Folgen), für welche jedes beschränkte Integral gegen null strebt. Solche Punkte sind also sicher nicht regulär. In diesen Fällen muß \(c\) in \(Q\) hinreichend stark unendlich werden. Diese Sätze gelten im allgemeinen nicht bloß für Gebiete, sondern für beliebige offene beschränkte Mengen.
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