Beitrag zu einem Satz des Herrn Pompeiu (Q569452)

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Beitrag zu einem Satz des Herrn Pompeiu
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    Beitrag zu einem Satz des Herrn Pompeiu (English)
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    1932
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    Elementarer Beweis und strengere Formulierung eines Satzes von \textit{Pompeiu} (1931; F. d. M. \(57_{\text I}\), 345). In der \textit{Gauß}schen Ebene seien die Punktepaare \(A_1,A_2;B_1,B_2\) vorgegeben. Ein Punktepaar \(A_{\varepsilon }\), \(B_{\eta }\) heiße ein günstiges, wenn das Verhältnis \[ r=(\overline {MA}_1 \cdot \overline {MA}_2): (\overline {MB}_1 \cdot \overline {MB}_2) \] durch den Wert \(r=1\) laüft, sobald \(M\) das Punktepaar umkreist. Es wird der Satz bewiesen: Es seien \(E\) und \(F\) die Mitten der Punktepaare \((A)\) und \((B)\). Dann gibt es wenigstens einen Punkt \(A_{\varepsilon } [B_{\eta }]\), der mit der Mitte \(E[F]\) auf derselben Seite des auf \(EF\) errichteten Mittellotes liegt. (Falls dieses Lot unbestimmt wird, können \(\varepsilon, \eta \) jeden der Werte 0,1 annehmen.) Unter diesen Voraussetzungen ist das Paar \(A_{\varepsilon }, B_{\eta }\) ein günstiges. - Zum Beweise werden nach der gegenseitigen Lage der Punktepaare \((A), (B)\) fünf verschiedene Fälle unterschieden, und für jeden dieser Fälle werden alle möglichen günstigen Punktepaare angegeben. Aus dieser Zusammenstellung wird das eben angegebene allgemeine Kriterium gewonnen. Der Schluß\ der Arbeit beschäftigt sich mit Verallgemeinerungen des Resultats auf den \(R_3\) und \(R_n\).
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