Axiomatische Begründung der allgemeinen Idealtheorie. (Q5908099)

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scientific article; zbMATH DE number 2585759
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    Axiomatische Begründung der allgemeinen Idealtheorie.
    scientific article; zbMATH DE number 2585759

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      Axiomatische Begründung der allgemeinen Idealtheorie. (English)
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      1926
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      Das Axiomensystem, von dem Verf. ausgeht, enthält nur Aussagen über die Teilbarkeits- und Multiplikationseigenschaften der Ideale und vermeidet die Benutzung des Ringbegriffes; es lautet: I. Teilbarkeitsaxiome: Zwischen gewissen Paaren von Idealen ist eine Beziehung \(\mathfrak a<\mathfrak b\), \(\mathfrak b\) ist Teiler von \(\mathfrak a\), definiert, so daß aus \(\mathfrak a<\mathfrak b\), \(\mathfrak b<\mathfrak a\) stets \(\mathfrak a=\mathfrak b\), aus \(\mathfrak a<\mathfrak b\), \(\mathfrak b<\mathfrak c\) stets \(\mathfrak a<\mathfrak c\) folgt. Zu je zwei Idealen gibt es einen größten gemeinsamen Teiler \((\mathfrak a, \mathfrak b)\) und ein kleinstes gemeinsames Vielfaches \([\mathfrak a, \mathfrak b]\). Zu jeder unendlichen Menge von Idealen gibt es einen größten gemeinsamen Teiler; der größte gemeinsame Teiler aller Ideale heißt das Einheitsideal \(\mathfrak o\). II. Axiom der Multiplikation: Es ist eine kommutative und assoziative Multiplikation definiert, so daß \(\mathfrak a\cdot\mathfrak b\geqq [\mathfrak a,\mathfrak b]\), \(\mathfrak a\cdot(\mathfrak b_1, \mathfrak b_2, \dots)=(\mathfrak a\cdot\mathfrak b_1, \mathfrak a\cdot\mathfrak b_2,\dots )\) gilt (die letzte Relation auch für unendliche Mengen von Idealen \(\mathfrak b_\nu\)). -- Der Begriff des Idealquotienten, des zu einem ändern relativ primen Ideals und des Primideals können dann definitorisch eingeführt werden. III. Endlichkeitsaxiom: Jede Kette von Idealen \(\mathfrak a_1>\mathfrak a_2>\cdots\), wo \(\mathfrak a_{\nu+1}\neq\mathfrak a_\nu\), besteht aus nur endlich vielen Gliedern. Für ein Ideal \(\mathfrak a\) werden nun -- im Gegensatz zu ändern Darstellungen der Idealtheorie -- die isolierten Komponentenideale und die zu \(\mathfrak a\) gehörigen Primideale ohne Benutzung einer Zerlegung des Ideals definiert: \(\mathfrak i\) heißt isoliertes Komponentenideal von \(\mathfrak a\), wenn entweder \(\mathfrak i=\mathfrak a\) ist oder ein \(\mathfrak b\) existiert, so daß \(\mathfrak i=\mathfrak a:\,\mathfrak b^r=\mathfrak a:\,\mathfrak b^{r+1}=\cdots\); nach III bestimmt jedes \(\mathfrak b\) ein isoliertes Komponentenideal \(\mathfrak i_{\mathfrak b}^{(\mathfrak a)}.\mathfrak p\) heißt ein zu \(\mathfrak a\) gehöriges Primideal, wenn \(\mathfrak i_{\mathfrak p}^{(\mathfrak a)}< \mathfrak a\,(\mathfrak i_{\mathfrak p}^{(\mathfrak a)}\neq\mathfrak a)\) und \(i_{\mathfrak p}^{(\mathfrak a)}\geqq \mathfrak p\) ist. Mehrmalige Anwendung von III liefert: Zu jedem \(\mathfrak a\) gibt es nur endlich viele zugehörige Primideale. Man erhält nun auf Grund eines Satzes über die zu einem Idealquotienten gehörigen Primideale einen Überblick über die Gesamtheit der isolierten Komponentenideale von \(\mathfrak a\) durch eine eineindeutige Zuordnung zwischen den isolierten Komponentenidealen und den isolierten Primidealscharen, d. h. solchen Scharen von zu \(\mathfrak a\) gehörigen Primidealen, die mit \(\mathfrak p\) auch jeden echten Tieler von \(\mathfrak p\) enthalten (die leere Schar ist dabei mitzuzählen); die Ideale einer isolierten Primidealschar sind gerade die zum zugeordneten isolierten Komponentenideal gehörigen Primideale. Primärideale werden in diesem Zusammenhang dadurch definiert, daß sie nur ein einziges zugehöriges Primideal besitzen. -- Die Untersuchung der isolierten Komponentenideale und der zugehörigen Primideale eines Produktes oder eines kleinsten gemeinsamen Vielfachen führt dann schrittweise zu den Zerlegungssätzen. -- Schließlich wird noch, unter der Voraussetzung \(\mathfrak a\mathfrak o= \mathfrak a\) für jedes \(\mathfrak a\), das Rechnen mit teilerfremden Idealen und die Produktdarstellung behandelt. Die Fassung der Axiome, die ein Zurückgehen auf die Elemente überflüssig macht, ermöglicht eine kurze kalkülmäßige Darstellung der Beweise.
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