Über den Wertevorrat einer analytischen Funktion. (Q5924950)

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scientific article; zbMATH DE number 2543539
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English
Über den Wertevorrat einer analytischen Funktion.
scientific article; zbMATH DE number 2543539

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    Über den Wertevorrat einer analytischen Funktion. (English)
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    1933
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    Ein Beweisprinzip, dessen Fruchtbarkeit schon durch Anwendungen auf manche Einzelfälle erwiesen war, wird systematisch ausgewertet und erweitert. \({\mathfrak M}\) sei die Klasse der im Einheitskreis regulären, bei \(z=0\) durch \(f(0)=0, f'(0)=1\) normierten meromorphen Funktionen \(f(z)\). \(F(z)\) sei eine im Kleinen schlichte Funktion aus \({\mathfrak M}\) (d. h. \(F(z)\) bezitze eine nirgends verschwindende Ableitung), ihr Bildbereich (auf einer \textit{Riemann}schen Fläche) sei \({\mathfrak G}\). Dann kann \(F(z)\) keine Majorante von \(f(z)\) sein, d. h., anschaulich gesprochen, die durch \(f(z)\) entworfene \textit{Riemann}sche Fläche kann nicht ganz in \({\mathfrak G}\) liegen, ausgenommen, wenn \(f(z)=F(z)\). Das ist eine einfache Folgerung aus dem \textit{Schwarz}schen Lemma. Auf diesem Prinzip beruht ein Beweis des \textit{Landau}schen Satzes aus dem \textit{Picard}schen Ideenkreis, wobei die \textit{Riemann}sche Fläche der Umkehrung der elliptischen Modulfunktion (nach geegnet Normierung) als Vergleichsgebiet \({\mathfrak G}\) dient. Wählt man dagegen den unendlich vielblättrigen Kreis mit dem Radius \(M>1\) um den Nullpunkt, dessen Blätter sich um \(\tau (M)\) winden, wobei \(\tau (M)\) so zu wählen ist, daß\ dieses Gebiet wieder den Bildradius Eins hat, so erhält man einen andern Satz von \textit{Landau}: Jedes \(f(z)\) mit \(f(0)=0, | f(0)| =1, | f(z)| \leqq M\) in \(| z| <1\) nimmt jeden Wert \(\omega _0\) aus \(| \omega _0| \leqq \tau (M)\) an, mit Ausnahme einer ganz bestimmten Funktion, die \(\omega _0=\tau \) nicht mehr annimmt (\textit{E. Landau}; M. Z. 30 (1929), 608-634; F. d. M.\(55_{\text{II}}\), 770-772). Ebenso nimmt die Funktion \(f(z)\), wenn sie durch \(\varrho F(z)\) mit \(\varrho >1\) majorisiert wird, eine angebbare Teilmenge des Wertevorrates von \(\varrho F(z)\) mit \(\varrho >1\) majorisiert wird, eine angebbare Teilmenge des Wertevorrates von \(\varrho F(z)\) sicher an. Außer den genannten werden noch zahlreiche weitere Vergleichsgebiete herangezogen. Für die Klasse \({\mathfrak M}\) sind die erhaltenen Aussagen stets Bestaussagen mit genau einer Ausnahmefunktion. Wenn \(F(z)\) einen Pol besitzt, so erhält man für die engere Klasse der im Einheitskreis regulären Funktionen nicht ohne weiteres eine Bestaussage. Doch ermöglicht die eben erwähnte Verallgemeinerung des \textit{Landau}schen Satzes die Herbeiführung einer solchen auch noch in diesem Fall; ein \(f(z)\) aus \({\mathfrak R}\) kann nämlich von \(\varrho F(z)\) nur dann majorisiert werden, wenn \(\varrho \) so groß\ ist, daß\ \(\infty \) nicht mehr zu den nach jenem Satz von \(f(z)\) notwendig noch angenommenen Werter gehört. Die Erweiterungen dieses Prinzips liegen nach zwei Richtungen: Ersetzt man das \textit{Schwarz}sche Lemma durch die \textit{I. Schur}schen Bedingungen für die Koeffizienten bei schränkter Funktionen (1917, 1918; F. d. M. 46, 475 (JFM 46.0475.*)-477), so erhält man Aussager über den Wertevorrat von Funktionen \(f(z)\), von denen weitere Koeffizienten bei \(z=0\) vorgegeben sind. Ferner kann man, wenn \(F(z)\) nur eine Nullstelle besitzt, die eventuellen weiteren Nullstellen von \(f(z)\) mit heranziehen, ähnlich, wie dies bei der \textit{Jensen}schen Ungleichung geschieht.
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