Jacobi's criterion when both end-points are variable.
Soll das Integral \[ J=\int_{x_1}^{x_2} F(x,y,y')dx, \] erstreckt längs einer Kurve \(C\), deren beide Endpunkte 1 und 2 auf zwei gegebenen Kurven \(D\) und \(E\) variabel sind, zu einem Extremum werden, so muß bekanntlich \(C\) eine Extremale sein, d. h. eine Lösung der Differentialgleichung \[ \frac{\partial F}{\partial y}-\frac{d}{dx}\;\frac{\partial F}{\partial y'}=0, \] und die beiden gegebenen Kurven \(D\) und \(E\) transversal schneiden, d. h. in den Schnittpunkten von \(C\) mit \(D\) und \(E\) muß die Bedingung \[ F+(\overline{y}'-y') \frac{\partial F}{\partial y'}=0, \] wo sich \(y,y'\) auf die Kurve \(C\) und \(\overline{y},\overline{y}'\) auf die Kurve \(D\) oder \(E\) beziehen, erfüllt sein. Zu diesen beiden Bedingungen muß noch eine dritte Bedingung gefügt werden, welche eine Ausdehnung des für das gewöhnliche Problem fester Endpunkte gültigen \textit{Jacobi}schen Kriteriums der konjugierten Punkte darstellt. Die Ableitung dieses Kriteriums bildet das Ziel der vorliegenden Abhandlung. Zunächst zeigt der Verf., daß der zur Kurve \(D\) gehörende kritische Punkt \(d\) notwendigerweise weder in dem Integrationsintervalle 12, noch in dem Intervalle \(2e\) liegen darf; wenn \(e\) den zur Kurve \(E\) gehörenden kritischen Punkt bezeichnet. Die Bezeichnung ``kritischer Punkt \(k\) einer Kurve \(K\) ist von dem Verf. bereits in einer früheren Arbeit (F. d. M. \(33\), 385, 1902, JFM 33.0385.01) für den von Kneser in seinem Lehrbuche als ``extremalen Brennpunkt bezeichneten Punkt, d. h. für den ersten Punkt, in welchem die betrachtete Extremale \(C\) die Enveloppe des extremalen Feldes berührt, eingeführt worden. Nimmt man nämlich an, daß \(d\) zwischen 1 und \(e\) liegt, und wählt man auf \(C\) einen Punkt 3 zwischen \(d\) und \(e\), so liefert bei der Anordnung \(12 d 3e\) die Extremale \(C\) nur zwischen \(E\) und 3 ein Minimum von \(J\), nicht aber zwischen \(D\) und 3, weil das Intervall 1 2 3 den kritischen Punkt \(d\) von \(D\) einschließt. Es gibt also in beliebiger Nähe von \(C\) eine Kurve \(C'\) zwischen \(D\) und 3, welche \(D\) und \(E\) in \(1'\) und \(2'\) schneidet, so daß \[ J_{1'2'3}<J_{123} \quad \text{und} \quad J_{2'3}>J_{23} \] ist, woraus durch Subtraktion sofort \[ J_{1'2'}<J_{12} \] folgt. Liegt aber der kritische Punkt \(e\) von \(E\) zwischen \(E\) und dem kritischen Punkte \(d\) von \(D\), so liefert \(C\) sicher eine Extremum. Um hierfür den Nachweis zu erbringen, benetzt der Verf. die auf \(D\) transversal stehenden Feldextremalen \(y=\varphi(x,\gamma)\) und differenziert das Integral \[ J_{1'2'}=J(\gamma) = \int_{x_1'}^{x_2'} F(x,\varphi,\varphi')dx \] zweimal nach dem Feldparameter \(\gamma\). Um für reguläre Probleme \((F_{y'y'} > 0)\) ein zugleich notwendiges und hinreichendes Kriterium zu finden, welches auch gilt, wenn \(d\) und \(e\) zusammenfallen, betrachtet der Verf. die Kurve \(T\), welche durch den Punkt 2 geht und von allen Feldextremalen transversal geschnitten wird. Ein Minimum von \(J\) tritt dann, aber auch nur dann ein, wenn \(T\) und \(E\) in ihrem Schnittpunkte 2 mit \(C\) eine Berührung ungerader Ordnung besitzen, so daß \(E\) in der Umgebung von 2 ganz auf der Seite von \(T\) liegt, welche der Kurve \(D\) abgewandt ist. Die obigen Theoreme sind von diesem letzten spezielle Fälle, in denen die Berührung von erster Ordnung ist.
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