Erwiderung auf eine Veröffentlichung von Herrn Hj. Mellin.
Darf ein geometrisches Axiom als ``willkürliche Festsetzung angesehen werden? Existiert nicht vielmehr ein ``anschaulicher Zwang für die Anerkennung der Axiome? Die Berechtigung solcher Zweifel bestreitet Verf. von vornherein; damit auch die Existenz eines Wahrheitskriteriums für (geometrische) Definitionen. Für den streng ``konventionalistischen Standpunkt besagen geometrische Axiome als mathematische Sätze überhaupt nichts über die Wirklichkeit; dies tritt erst ein, wenn man physikalische Dinge aufzeigt, die man den Elementen der Geometrie zuordnet. Dabei entsteht eine Vorschrift für weitere derartige Zuordnungen, sobald man verlangt, daß gewisse Sätze (z. B. die Axiome der euklidischen Geometrie) richtig sein sollen, und sobald man außerdem einzelnen Begriffen bereits wirkliche Dinge zugeordnet hat. Mit dem Beispiel der Geraden als ``Kürzeste wird gezeigt, daß die Anwendbarkeit geometrischer Begriffe auf die Wirklichkeit unabhängig von rein mathematischen Definitionen besonderer Zuordnungsdefinitionen bedarf und besondere Eigenschaften der Wirklichkeit voraussetzt. Auf diese Weise verteidigt Verf. seine Axiomatik gegenüber \textit{Mellin}s Einwand, ``sie konstruiere die Wirklichkeit durch reines Denken. Damit im Zusammenhang steht auch das Mißverständnis der sogenannten ``direkt prüfbaren Sätze, welche wie alle physikalischen Sätze mit Hilfe eines Theorie voraussetzenden Verfahrens aus Wahrnehmungen erschlossen werden, nur daß in ihrem Falle der Gehalt an Theorie für die benutzten Schlüsse geringer ist. An diese allgemeinen Erörterungen schließt Verf. eine Reihe spezieller Betrachtungen spezieller \textit{Mellin}scher Einwände. Sie betreffen die Definition der ``Zeitfolge und der ``Gleichzeitigkeit.
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