Über algebraische Modulsysteme und lineare homogene partielle Differentialgleichungen mit konstanten Koeffizienten.
Ist \(f(x)=f(x_1,\dots,x_n)\) ein Polynom der \(x_i\) mit konstanten Koeffizienten, so bilde man den Differentialoperator \(f\left(\frac\partial{\partial x}\right)=f\left(\frac\partial{\partial x_1},\dots,\frac\partial{\partial x_n}\right)\), und übe ihn auf eine (partiell differenzierbare) Funktion \(u\) aus. Die Gleichung (1) \(f\left(\frac\partial{\partial x}\right)u=0\) ist eine lineare homogene partielle Differentialgleichung mit konstanten Koeffizienten. Ist \(k(x)\) ebenfalls ein Polynom mit konstanten Koeffizienten, so gelten die beiden Grundgesetze: a) Wenn (1) durch \(u\) befriedigt wird, so auch durch jede Funktion \(v=k\left(\frac\partial{\partial x}\right)u\); diese \(v\) heißen ``Derivationen von \(u\); b) wenn \(u\) der Gleichung (1) genügt, so genügt \(u\) auch der Gleichung \(g\left(\frac\partial{\partial x}\right)u=0\), unter \(g(x)=k(x)f(x)\) irgendein durch \(f(x)\) teilbares Polynom verstanden. Ist \(f(x)\) im besonderen eine ``Form, d. h. ein homogenes Polynom, so stehen in den einzelnen Gliedern von (1) lauter gleich hohe Ableitungen. Für diese besonderen Gleichungen (1) gilt das weitere Grundgesatz: c) Ist \(f(x)\) von der Dimension \(m\), und sind auch die \(u\) Formen von einer Dimension \(m+\mu\geqq m\), so wird (1) äquivalent mit dem Systeme (2) \(F\left(\frac\partial{\partial x}\right)u=0\), wo \(F(x)\) alle durch \(f(x)\) teilbaren Formen der Dimension \(m+\mu\) durchläuft. Ist \(\mathfrak S\) eine Menge von Formen, so bedeute \({\mathfrak S}(p)\) die in \(\mathfrak S\) enthaltene Menge von Formen der Dimension \(p\). Konjugiert-komplexe Werte werden durch einen horizontalen Strich angegeben. Es werden zunächst lineare Formenscharen untersucht. Eine Formenmenge \(\mathfrak L\) heißt linear, wenn sie mit \(\varphi(x)\) auch \(c\varphi(x)\) (wo \(c\) eine Konstante) enthält, und mit \(\varphi_1(x)\) und \(\varphi_2(x)\) gleicher Dimension auch \(\varphi_1(x)+\varphi_2(x)\). Existiert in \(\mathfrak L\) ein System von \(q\) und nicht mehr linearunabhängigen Formen, so heißt \(\mathfrak L\) endlich und \(q\) ihre Stufenzahl. Zwei lineare Scharen \(\mathfrak A,B\) von Formen einer Dimension \(p\) heißen komplementar, wenn sich jede Form \(p\)-ter Dimension auf eine und nur eine Weise in die Summe einer Form in \(\mathfrak A\) und einer Form in \(\mathfrak B\) zerlegen läßt. Die Formen gleicher Dimension \(f(x),\varphi(x)\) heißen orthogonal, wenn sie die Relation \(\overline{f}\left(\frac\partial{\partial x}\right)\varphi(x)=0\) erfüllen. Dann besteht der grundlegende Satz: Ist \(\mathfrak A\) eine lineare Schar von Formen der Dimension \(p\), und ist \(\mathfrak B\) die Gesamtheit aller zu den Formen von \(\mathfrak A\) orthogonalen Formen, so sind \(\mathfrak A\) und \(\mathfrak B\) komplementar. Dabei ist das Verhältnis beider Scharen ein gegenseitiges. Diese Überlegungen lassen sich dahin verallgemeinern, daß\ man verlangt, \(\mathfrak A\) und \(\mathfrak B\) sollen einer gegebenen Schar \(\mathfrak E\) angehören. Sodann wird der Begriff eines Moduls und seines Restes aufgestellt. Sind die \(f_i(x)\, (i=1,2,\dots,k)\) gegebene Formen, so heißt die Gesamtheit \(\mathfrak M\) der Formen \(F(x)=\sum Q_i(x)f_i(x)\) bei geeigneter Wahl der \(Q_i\) der aus den \(f_i(x)\) abgeleitete Modul \(\{f_i(x)\}\). Zwei Formen mit der Differenz in \(\mathfrak M\) heißen nach dem Modul kongruent. Ein Rest nach \(\{f_i(x)\}\) ist eine Formenmenge \(\mathfrak R\), die aus jeder Kongruenzklasse eine und nur eine Form enthält. Eine Restschar nach \(\{f_i(x)\}\) ist ein Rest, der zugleich eine lineare Formenschar ist. Damit eine Formanmenge \(\mathfrak R\) eine Restschar nach \(\{f_i(x)\}\) bildet, ist notwendig und hinreichend, daß\ \({\mathfrak R}(p)\) und \({\mathfrak M}(p)\) für jede Dimension \(p\) komplementare lineare Scharen sind. Daraus folgt das Theorem: Die Gesamtheit \(M\) der Formen \(\varphi(x)\), die den Bedingungen \(\overline{f_i}\left(\frac\partial{\partial x}\right)\varphi(x)=0\) genügen, bildet eine Restschar nach \(\{f_i(x)\}\). Weiter werden einige Hülfssätze über Differentialgleichungen \(f\left(\frac\partial{\partial x}\right)u=0\) entwickelt. Damit \(g\left(\frac\partial{\partial x}\right)u=0\) eine Folge des Systems \(f_i\left(\frac\partial{\partial x}\right)u=0\) sei, ist notwendig und hinreichend das Bestehen der Kongruenz \(g(x)\equiv0\) mod. \(\{f_i(x)\}\). Damit das System \(f_i\left(\frac\partial{\partial x}\right)u=0\) nur Polynome, die überdies in keiner Variable den Grad \(\mu\) erreichen, zu Lösungen habe, ist notwendig und hinreichend, daß\ \(x_i^\mu\equiv0\) mod. \(\{f_i(x)\}\) wird. Sollen die Grade der Polynome überhaupt unter einer festen Grenzen liegen, so ist notwendig und hinreichend, daß\ das System der algebraischen Gleichungen \(f_i(x)=0\) keine von \(x_i=0\) verschiedene Lösung \((x_i)\) besitzt. Daraufhin wird das ``algebraische Problem des Fundamentalsystems behandelt. Es habe keine der Formen \(f_i(x)\) die Dimension Null. Der Integritätsbereich \(J\{f_i(x)\}\) umfaßt die Formen \(g(x)\), die sich als ganzrationale Verbindungen der \(f_i(x)\) mit konstanten Koeffizienten darstellen lassen. Eine lineare Schar \(\mathfrak L\) von Formen \(\varphi(x)\) heißt ein Fundamentalsystem gegenüber \(\{f_i(x)\}\), wenn (a) jede beliebige Form \(f(x)\) der Gestalt \(\sum g_i(x)\varphi_i(x)\) fähig ist, wo die \(g_i\) Formen von \(J\) und die \(\varphi_i(x)\) Formen von \(L\) bedeuten; (b) wenn keine andere lineare Schar mit der Eigenschaft (a) als Teil von \(\mathfrak L\) existiert. Es soll dann zu gegebenen \(f_i(x)\) ein Fundamentalsystem angegeben werden. Da gilt zunächst, daß\ sich der Begriff eines Fundamentalsystems gegenüber \(\{f_i(x)\}\) mit dem Begriff einer Restschar nach \(\{f_i(x)\}\) deckt. Damit bildet nach dem früheren Satze die Gesamtheit \(M\) der Formen \(\varphi(x)\), die den Bedingungen \(f_i\left(\frac\partial{\partial x}\right)\varphi(x)=0\) genügen, ein Fundamentalsystem gegenüber \(\{f_i(x)\}\). Ist dann \(f_1(x)\) eine gegebene Form, so läßt sich jede beliebige Form \(f(x)\) auf eine und nur eine Weise in die Gestalt \(\varphi_0(x)+\varphi_1(x)f_1(x)+\cdots+\varphi_\mu(x)\{f_1(x)\}^\mu\) bringen, wo die Formen \(\varphi\) der Bedingung \(\overline{f_1}\left(\frac\partial{\partial x}\right)u=0\) genügen. Als spezielle Anwendung dient der Fall, wo die \(f_i\) zusammenfallen mit den elementarsymmetrischen Funktionen \(\sigma_i(x)\) der \(x\). Dann ist das Differenzenprodukt \(P\) der \(x\) eine Lösung der Gleichungen \(\sigma_i\left( \frac\partial{\partial x}\right)u=0\), und die Gesamtheit der Lösungen besteht aus den Derivationen von \(P\). Insbesondere bildet die Gesamtheit der Formen, die Derivationen von \(P\) sind, ein Fundamentalsystem \(L\) in bezug auf \(J(\sigma_i)\). Die bisherigen Untersuchungen lassen sich dahin verallgemeinern, daß\ man an Stelle der Gesamtheit aller Formen einen begrenzten ``Formentstaat \(\mathfrak H\) setzt; ein solcher enthält: 1. alle Konstanten, 2. mit \(k_1(x)\) und \(h_2(x)\) gleicher Dimension auch \(h_1(x)+h_2(x)\), 3. mit \(h(x)\) und \(k(x)\) auch \(k(x)\cdot h(x)\) und \(\overline{k}\left(\frac\partial{\partial x}\right)h(x)\). An die Stelle des eingangs erwähnten Grundgesetzes (c) tritt dann das umfassendere (c'): Ist \(f(x)\) eine Form \(m\)-ter Dimension in \({\mathfrak H},\varphi(x)\) eine Form von der Dimension \(m+\mu\geqq m\) in \(\mathfrak H\), und durchläuft \(k(x)\) alle Formen \(\mu\)-ter Dimension in \(\mathfrak H\), so hat das Bestehen der Gleichungen \(\overline{k}\left(\frac\partial{\partial x}\right) \overline{f}\left(\frac\partial{\partial x}\right)\varphi(x)=0\) das Bestehen der Gleichung \(\overline{f}\left(\frac\partial{\partial x}\right)\varphi(x)=0\) zur Folge. Daraufhin läßt sich das Theorem beweisen: Sind \(f_i(x)\,(i=1,2,\dots, k)\) Formen in \(\mathfrak H\), so bildet die Gesamtheit der Formen \(\varphi(x)\) in \(\mathfrak H\), die den Bedingungen \(\overline{f_i}\left(\frac\partial{\partial x}\right)\varphi(x)=0\) genügen, eine Restschar für \(\mathfrak H\) nach \(\{f_i(x)\}\). Ein Fundamentalsystem für \(\mathfrak H\) gegenüber \(\{f_i(x)\}\) ist jetzt eine lineare Schar \(L\) von Formen in \(\mathfrak H\), so daß: (a) jede Form \(f(x)\) in \(\mathfrak H\) der Gestalt \(f(x)=\sum g_i(x)\varphi_i(x)\) fähig ist, wo die \(g_i(x)\) in \(J\{f_i(x)\}\), und die \(\varphi_i(x)\) Formen in \(\mathfrak L\) sind; (b) keine andere lineare Schar als Teil von \(L\) mit der Eigenschaft (a) existiert. Damit lassen sich die obigen Sätze über das Differenzenprodukt \(P\) der \(x\) weiterführen. Die Gesamtheit der Formen, die eine gegebene Gruppe \(G\) von Permutationen der \(x\) gestatten, bildet einen Formenstaat \(\mathfrak H\). Dann bildet die Gesamtheit \(\varLambda\) der \(G\) gestattenden homogenen Derivationen von \(P\) ein Fundamentalsystem für die Gesamtheit \(\mathfrak H\) aller, \(G\) gestattenden Formen gegenüber \(\{\sigma_i(x)\}\). Dieser Satz läßt sich auch unabhängig von der allgemeinen Theorie des Formenstaates beweisen. Am Schlüss \ erfährt die Theorie noch einige Ausgestaltungen. Wir erwähnen in erster Linie die Begriffe des Moduls und Antimoduls. Ein Modul in \(\mathfrak H\) ist eine Formenmenge, die neben \(f(x)\) für jede Form \(h(x)\) in \(\mathfrak H\) auch das Produkt \(h(x)f(x)\) enthält und neben den Formen gleicher Dimension \(f_1(x),f_2(x)\) auch die Summe von \(f_1(x)\) und \(f_2(x)\). Bei einem Antimodul tritt an Stelle des Produktes \(h(x)f(x)\) die Form \(\overline{h}\left(\frac\partial{\partial x}\right)f(x)\). Entsprechend beschäftigt man sich mit Differentialgleichungen und Antidifferentialgleichungen \(\overline{f}\left(\frac\partial{\partial x}\right)\varphi(x)=0\), je nachdem \(f(x)\) gegeben ist und \(\varphi(x)\) gesucht wird, oder aber umgekehrt. Von besonderem Interesse ist dann die Gesamtheit der Formen in \(\mathfrak H\), die den Bedingungen \(\overline{f}\left(\frac\partial {\partial x}\right)\varphi(x)=0\) genügen, wo \(f\) oder \(\varphi\) ein gegebenes System von Formen in \(\mathfrak H\) durchläuft; im ersteren Falle erhält man einen Antimodul, im zweiten einen Modul.
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