Unter Hinweis auf ein früher von ihm aufgestelltes allgemeines ``Unbestimmtheitsprinzip (C. R. Acad. Sci., Paris, 212 (1941), 66-68; F. d. M. 67, 685 (JFM 67.0685.*)) zeigt Verf. folgende Sätze an (Die Beweise sollen später veröffentlicht werden): \textit{Bezeichnungen}: Ein Bogen \(y=f(x)\) heiße \textit{konvexoid} (nach unten), wenn der zweite Differenzenquotient von \(f\) nach unten beschränkt ist. -- Es sei \(H\) Häufungspunkt einer (ebenen) Punktmenge \(\mathfrak M\), ferner \(t\) eine Kontingente an \(\mathfrak M\) in \(H\). Konvergieren \(P'\in\mathfrak M\) und \(P\in\mathfrak M\) in Richtung von \(t\) gegen \(H\), so heiße jeder Limes von Halbkreisen durch \(H\), \(P'\), \(P\) mit \(H\) als Anfangspunkt ein Schmieghalbkreis in \(H\) an \(\mathfrak M\) bezüglich \(t\) und seine, mit jeweils entsprechenden Vorzeichen genommene Krümmung eine \textit{gewöhnliche Krümmung} von \(\mathfrak M\) in \(H\) bezüglich \(t\) (Der Fall unendlicher Krümmung ist einbezogen). -Liegt speziell \(\mathfrak M\) auf einem Lipschitz-Bogen \(y=f(x)\), welcher in \(H\) eine Halbtangente \(t\) besitzt, so läßt sich die Untersuchung der gewöhnlichen (Rechts- bzw. Links-) Krümmung in \(H=(x_0,f(x_0))\) zurückführen auf die des zweiten Differenzenquotienten von \(f(x)\) für die zu \(x_0 + h_0\), \(x_0+h_1\) und \(x_0 + h_2\) gehörigen Punkte, falls \(h_0 = 0<h_1<h_2\) oder \(h_0= 0 > h_1 > h_2\). Fordert man allgemeiner, daß kein Limes von \(h_0/h_1\) gleich 1 ist, so erhalten wir sogenannte \textit{semireguläre} Krümmungen, wenn \(h_0< h_1<h_2\) bzw. \(h_0>h_1>h_2\), und speziell für \(h_1=0\) sogenannte \textit{reguläre}. -- Jede Menge von Punkten eines Lipschitzbogens \(\mathfrak B\) bzw. eines konvexoiden Bogens \(\mathfrak C\), in welchen \(\mathfrak B\) bzw. \(\mathfrak C\) keine eindeutig bestimmte Tangente bzw. Krümmung besitzt, sowie jede Vereinigung von abzählbar vielen solchen Mengen heiße eine \textit{Ausnahmemenge} 1. bzw. 2. \textit{Ordnung}. Diese Ausnahmemengen besitzen die Länge Null. \textit{Ergebnisse.} A) Die Menge \(\mathfrak M_0\) aller \(P\in\overline{\mathfrak M}\), in welchen für (mindestens) eine Richtung \(t(P)\) keine gewöhnliche Krümmung gleich \(-\infty\) (oder \(+\infty\)) ist, ist Vereinigung abzählbar vieler abgeschlossener (nicht notwendig fremder) Mengen \(\mathfrak F_\nu\), deren jeder sich ein abgeschlossenes (achsenparalleles) Quadrat \(\mathfrak Q_\nu\) zuordnen läßt, ferner ein konvexoider Bogen \(\mathfrak C_\nu\) sowie ein Lipschitzbogen \(\mathfrak L_\nu\) (beide in \(\mathfrak Q_\nu\) enthalten) von folgender Beschaffenheit: \(\mathfrak F_\nu\subset\mathfrak C_\nu\), \(\mathfrak {MQ}_\nu\subset\mathfrak L_\nu\); \(t(P)\) ist Halbtangente in \(P\) an \(\mathfrak F_\nu\), \(\mathfrak C_\nu\), \(\mathfrak L_\nu\); insbesondere ist in der (entsprechenden einseitigen) Umgebung eines jeden \(P\in \mathfrak C_\nu\) bzw. \(P \in\mathfrak L_\nu\) der Abstand der Kurvenpunkte \(P'\) von der Halbtangente \(t(P)\) an \(\mathfrak C_\nu\) bzw. \(\mathfrak L_\nu\) in \(P\) unendlich klein von 2. Ordnung relativ zum Abstand der \(P'\) von \(P\). B) Bis auf eine Ausnahmemenge 2. Ordnung ist in jedem Punkt \(P\in\overline{\mathfrak M}\) für die gewöhnlichen Krümmungen \(k\) nur einer der folgenden drei Fälle möglich: (1) Bezüglich jeder Kontingente \(\nu\) hat die obere bzw. untere gewöhnliche Krümmung \(\overline k\) bzw. \(\underline k\) den Wert \(+\infty\) bzw. \(- \infty\). (2) Es besitzt \(\mathfrak M\) genau zwei Halbtangenten \(t'\), \(t\); diese sind einander entgegengesetzt und für die zugehörigen vier extremen gewöhnlichen und sogar semiregulären Krümmungen \(\overline k{}'\), \(\underline k{}'\); \(\overline k{}\), \(\underline k{}\) gilt: \(\overline k{}' = +\infty\), \(\underline k{}' = \overline k{}\) endlich, \(\underline k{} = - \infty\). (3) Es existiert genau eine gewöhnliche und sogar semireguläre Krümmung. C) Für \textit{Kontinua} \(\mathfrak K\) gilt (unter Einbeziehung des Verteilungssatzes für das Kontingent) folgendes (man bezeichne mit \(\mathfrak H (P)\) einen (beliebigen) Halbkreis, dessen einer Endpunkt \(P\) ist): Bis auf die Summe einer Ausnahmemenge 1. und 2. Ordnung ist bezüglich des ``Deriviertenbüschels \(\delta\) der Ordnung \(r=2\) in jedem Punkt \(P\) von \(\mathfrak K\) nur einer der folgenden \(2r+1=5\) Fälle möglich: \(\delta\) umfaßt genau (I) entweder (a) alle \(\mathfrak H(P)\) oder (b) alle diejenigen \(\mathfrak H(P)\), deren Halbtangenten in \(P\) einer abgeschlossenen Halbebene angehören; (II) entweder (a) alle \(\mathfrak H(P)\), deren Halbtangenten \(h'\), \(h\) in \(P\) einer festen Geraden \(g\) angehören oder (b) alle diejenigen \(\mathfrak H(P)\), welche, je nachdem sie \(h'\) oder \(h\) als Halbtangente in \(P\) besitzen, innerhalb oder außerhalb eines festen, die Gerade \(g\) in \(P\) berührenden Kreises liegen; (III) die beiden Halbkreise des einzigen Schmiegkreises an \(\mathfrak K\) in \(P\).
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