Über gewisse Beziehungen, welche bei der allgemeinsten Differentialgleichung dritter Ordnung stattfinden, die durch Berührungstransformation in y = 0 übergeführt werden kann.
Die Art dieser Beziehungen wird durch ein Beispiel deutlich: Sind \(C_1\) und \(C_2\) zwei Integralkurven einer Differentialgleichung dritter Ordnung, die durch Berührungstransformation die Form \(y = 0\) erhalten kann, so gibt es stets eine Berührungstransformation, bei der die \(\infty^2\) Integralkurven, die \(C_1\) berühren, in die Punkte übergehen, und gleichzeitig die \(\infty^2\) Integralkurven, die \(C_2\) berühren, in die Geraden. Dabei spielt der Fall, daß \(C_1\) und \(C_2\) einander berühren, eine ausgezeichnete Rolle. Diese und ähnliche Beziehungen werden bewiesen, ohne daß die Differentialgleichung dritter Ordnung auf die Form \(y = 0\) gebracht wird. Sie beruhen u. a. darauf, daß die größte Untergruppe, die eine einfache \(G_{10}\) und eine einfache \(G_8\) gemein haben, entweder vieroder fünfgliedrig ist, sobald sie mehr als drei Parameter hat. (IV 10.)
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