Über die Konvergenz von Quadraturverfahren.
Jedes Verfahren zur numerischen Berechnung bestimmter Integrale ordnet einer Funktion \(f(x)\) in einem abgeschlossenen Intervall \(<a,b>\) mittels der Vorschrift \[ Q_n[f] = \lambda _{n1} f(x_{n1}) + \lambda _{n2} f(x_{n2}) + \cdots + \lambda _{nn} f(x_{nn}) \] eine unendliche Zahlenfolge \[ Q_1[f],Q_2[f],\ldots,Q_n[f],\ldots \] zu. Das Quadraturverfahren konvergiert, wenn \[ \lim _{n \rightarrow \infty } Q_n[f] = \int _a^b f(x)dx \] ist. Verf. stellt nun hinreichende und notwendige Bedingungen für die Interpolationsstellen \(x_{nj}\) und die Gewichte \(\lambda _{nj}\) auf, bei deren Erfüllung das interpolatorischeQuadraturverfahren für alle Funktionen gewisser wichtiger Funktionsklassen konvergiert, und zwar für Polynome, für stetige Funktionen und für im \textit{Riemanns}chen Sinne eigentlich integrable Funktionen. Bemerkenswert ist, daß in den zu der im ersten Fall geltenden Bedingung in den andern Fällen hinzutretenden Zusatzbedingungen nur die Gewichte \(\lambda _{nj}\), nicht aber die Interpolationsstellen \(x_{nj}\) explicite auftreten. Für analytische Funktionen, wo das anders zu sein scheint, beschränkt sich die Arbeit auf die \textit{Newton-Cotes}schen Formeln mit äquidistanten Funktionswerten. Zu diesen wird eine analytische Funktion konstruiert, für die das Verfahren divergiert. Am Schluß wird eine Reihe ergänzender und weiterführender Sätze angegeben und deren Beweis skizziert. Ferner werden die Berührungspunkte mit der nachfolgend besprochenen Arbeit von \textit{Fejér} festgestellt. (IV 6 A, 17.)
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