Elementarteilertheorie in algebraischen Zahlkörpern. (Q2616627)

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scientific article; zbMATH DE number 2537173
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English
Elementarteilertheorie in algebraischen Zahlkörpern.
scientific article; zbMATH DE number 2537173

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    Elementarteilertheorie in algebraischen Zahlkörpern. (English)
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    1934
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    Die Elementarteilertheorie der Matrizen in algebraischen Zahlkörpern ist von \textit{E. Steinitz} (Math. Ann. 71 (1911), 328-354; 72 (1912), 297-345; F. d. M. 42, 230 (JFM 42.0230.*); 43, 274) zuerst durchgeführt worden, aber im Rahmen einer allgemeinen Theorie der Moduln und verallgemeinerten abelschen Gruppen. Verf. gibt hier eine vollständige Entwicklung der Theorie mit möglichst einfachen Hilfsmitteln. Ist \(k\) ein algebraischer Zahlkörper endlichen Grades über dem Körper der rationalen Zahlen, so heißt im Ring \(\mathfrak R\) aller \(n\)-reihigen quadratischen Matrizen mit ganzen Koeffizienten aus \(k\) eine Matrix \(A'\) teilbar durch die Matrix \(A\), wenn \(A'=PAQ\) mit Matrizen \(P\), \(Q\) aus \(\mathfrak R\) gilt. Ist auch \(A\) durch \(A'\) teilbar, so heißen \(A\) und \(A'\) wechselseitig teilbar; \(\mathfrak R\) zerfällt dadurch in Klassen wechselseitig teilbarer Matrizen. Gilt aber \(A'=PAQ\) mit unimodularen Matrizen \(P\), \(Q\), so heißen \(A\) und \(A'\) äquivalent. Auch hier zerfällt \(\mathfrak R\) in Klassen äquivalenter Matrizen. Daß diese beiden Klasseneinteilungen übereinstimmen, ist ein wesentliches Ergebnis der Theorie. In der üblichen Weise werden Determinantenteiler und Elementarteiler einer vorgegebenen Matrix definiert; da diese Invarianten zur Entscheidung der Äquivalenz im allgemeinen nicht ausreichen, treten noch die beiden Invarianten Spaltenklasse und Zeilenklasse hinzu: Hat \(A\) den Rang \(r\), so ist die \(r\)-te von \(A\) induzierte Determinantenmatrix \(A^{(r)}\) vom Range Eins. Daher gehören die g. g. T. der Zeilen in die gleiche (absolute) Idealklasse, die Zeilenklasse; das gleiche gilt für die g. g. T. der Spalten, wodurch die Spaltenklasse definiert wird. Der letzte Determinantenteiler gehört dann der Produktklasse von Spalten- und Zeilenklasse an. Für die wechselseitige Teilbarkeit zweier Matrizen ist die Gleichheit entsprechender Elementarteiler und die Gleichheit der Spaltenklassen und (als Folge davon) die Gleichheit der Zeilenklassen notwendig und hinreichend. Verf. beweist diesen Satz dadurch, daß er eine beliebige \(n\)-reihige Matrix \(A\) durch linksseitige und obere Ränderung mit Nullreihen und Nullspalten zu einer \(3n\)-reihigen Matrix macht und diese nun durch unimodulare rechts- oder linksseitige Faktoren auf eine Normalform bringt. Aus der Äquivalenz zweier solcher geränderter Matrizen folgt aber dann sehr einfach die wechselseitige Teilbarkeit der ungeränderten Matrizen. Als zweites Resultat erhält man dann: Zwei Matrizen sind dann und nur dann äquivalent, wenn sie wechselseitig teilbar sind, womit das Äquivalenzkriterium der Elementarteilertheorie erreicht ist. Aus der Aufstellung einer Normalform folgt auch ohne weiteres die Existenz von Matrizen mit vorgegebenen Elementarteilern, Spaltenklasse und Zeilenklasse, wenn diese Bestimmungsstücke ihrer Bedeutung gemäß verträglich gewählt werden. Der letzte Abschnitt behandelt noch die allgemeine Frage der Teilbarkeit, für die das Kriterium gefunden wird; Für die Teilbarkeit von \(A'\) durch \(A\) ist notwendig die Teilbarkeit entsprechender Elementarteiler. Im Falle verschidenen Ranges ist dies auch hinreichend. Sind die Rangzahlen gleich, so kommt noch als notwendige und hinreichende Bedingung hinzu, daß die Quotienten \({\mathfrak d}'{\mathfrak d}^{-1}\) der letzten Determinantenteiler so in zwei Faktoren \({\mathfrak d}_s{\mathfrak d}_z\) zerspalten werden können, daß \({\mathfrak d}_s\) in \({\mathfrak S}'{\mathfrak S}^{-1}\) und (als Folge hiervon) \({\mathfrak d}_z\) in \({\mathfrak Z}'{\mathfrak Z}^{-1}\) liegt. Dabei bedeuten \({\mathfrak S}\), \({\mathfrak S}'\), \({\mathfrak Z}\), \({\mathfrak Z}'\) die Spalten- bzw. Zeilenklassen der beiden Matrizen. (III 7.)
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