Über eine Funktionalgleichung und eine erweiterte Begründung des \textit{Gauß}schen Fehlergesetzes. (Q1496911)
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scientific article; zbMATH DE number 2646942
| Language | Label | Description | Also known as |
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| English | Über eine Funktionalgleichung und eine erweiterte Begründung des \textit{Gauß}schen Fehlergesetzes. |
scientific article; zbMATH DE number 2646942 |
Statements
Über eine Funktionalgleichung und eine erweiterte Begründung des \textit{Gauß}schen Fehlergesetzes. (English)
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1906
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Die \textit{Gauß}sche Ableitung des Fehlergesetzes aus der Hypothese, daß das arithmetische Mittel von \(n\) Beobachtungen einer unbekannten Größe ihr wahrscheinlichster Wert ist, setzt stillschweigend voraus, daß diese Funktion stetig und zweimal differenzierbar sei. Der Verf. will zeigen, daß sich der \textit{Gauß}sche Beweis durch einen anderen ersetzen läßt, der die genannten Voraussetzungen nicht enthält. Ist nämlich \(\overset {-}{\varphi} (x)=e^{-h^2x^2}.\varphi (0)\left(\overset {-}{\varphi}(0)=\frac h{\sqrt {\pi}}\right)\) das \textit{Gauß}sche Fehlergesetz, und setzt man \(\varphi (x)=-\text{log}\overset {-}{\varphi}(x)\), so gilt der Satz: Die funktionale Ungleichung \[ (1)\quad \varphi (x_1)+\varphi (x_2)+\dotsm +\varphi (x_n)<\varphi (x_1+\varepsilon )+\varphi (x_2+\varepsilon )+\dotsm +\varphi (x_n+\varepsilon ), \] wo \[ x_1+x_2+\dotsm +x_n=0 \] ist, und wo \(x_1,x_2,\dots ,x_n\) die Abweichungen der \(n\) Beobachtungen vom arithmetischen Mittel bedeuten und \(\varepsilon\) eine beliebige, von Null verschiedene Größe ist, besitzt als einzige Lösung die Funktion: \(\varphi (x)=h^2x^2+\varphi (0)\), wo \(h\) eine beliebige Konstante ist. \(\varphi (x)\) muß hierbei nur eine für alle reellen \(x\) eindeutig definierte Funktion sein. Zum Beweise dieses Theorems untersucht der Verf. zunächst eine in einem Intervalle eindeutige Funktion \(f(x)\), die der Ungleichung \(f\left(\frac {x+y}2\right)\leq\frac {f(x)+f(y)}2\) für alle Werte \(x\) und \(y\) des Intervalles genügt und als \textit{konvexe} Funktion bezeichnet wird. Da nun die Ungleichung (1) zur Entstehung einer speziellen konvexen Funktion Veranlassung gibt, so folgt aus deren Bestimmung das \textit{Gauß}sche Fehlergesetz, ohne daß seine Stetigkeit oder Differenzierbarkeit vorausgesetzt worden wäre.
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