Zu den Widersprüchen der Logik und der Mengenlehre (Q1565472)

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Zu den Widersprüchen der Logik und der Mengenlehre
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    Zu den Widersprüchen der Logik und der Mengenlehre (English)
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    1931
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    In dieser -- mit einigen Kürzungen auf der Prager Tagung 1929 vorgetragenen -- Arbeit macht Behmann für alle Paradoxien eine einzige Sünde verantwortlich: nämlich derartige Kombinationen von Kurzzeichen (das sind nachträglich in einen Formalismus eingeführte Abkürzungen), daß die Rückübersetzung, die Elimination der Kurzzeichen, unmöglich wird. Daß so etwas vorkommen kann, wird am Beispiel der aussagenlogischen Formalisierung der Russellschen Paradoxie gezeigt. Ist \(\varphi\) irgendeine Eigenschaft von Eigenschaften, so entsteht aus der Definition \(F(\varphi)=\sim \varphi(\varphi)\) \(Df\) des Kurzzeichens \(F\) auf dem Wege über die Formel \((\varphi)\) \(F(\varphi)\equiv \sim F(\varphi)\) der Russellsche Widerspruch \(F(F)\equiv \sim F(F)\). Man sieht ein, daß sich der Ausdruck \(F(F)\) nicht in einen kurzzeichenfreien Ausdruck zurückübersetzen läßt. Der Verf. schränkt das logische Operieren nun durch die Vorschrift ein: ,,Kurzzeichen enthaltende Ausdrücke sind nur insoweit zulässig, als die vollständige Ersetzung der Kurzzeichen durch ihre Bedeutungen symbolisch vollziehbar ist.'' Als logischer Prozeß, der eine Rückübersetzung von Kurzzeichen unmöglich machen kann, kommt nach Behmann nur die Auflösung eines All-Operators (Aristotelischer Schluß) wesentlich in Frage; daher wird der Vorschrift die folgende endgültige Form gegeben: ,,Eine Variable darf nicht ohne weiteres als den gesamten dem unmittelbar vorliegenden Symbolzusammenhang nach in Frage kommenden Bereich, vielmehr diesen nur insoweit durchlaufend betrachtet werden, als das Einsetzungsergebnis sich kurzzeichenfrei schreiben läßt.'' Es wird nachgewiesen, daß gegen diese Regel u. a. bei der Whitehead-Russellschen Herleitung des Cantorschen Satzes ,,Eine Menge ist der Menge ihrer Teilmengen nicht äquivalent'' verstoßen wird, so daß bei ihrer Beachtung auch die Paradoxie der größten Kardinalzahl entfällt. Der Verf. glaubt, daß weiterhin alle übrigen Paradoxien einschließlich der nicht rein formallogischen -- die letzteren etwa mit Hilfe der Symbolik der neueren polnischen Schule -- sich auf die Nichtbeachtung der genannten Vorschrift werden zurückführen lassen. Im Gegensatz zu den bisherigen mathematischen Maßnahmen zur Vermeidung der Paradoxien beschränkt diese Vorschrift -- die nach Ansicht des Verf. eine durch die Natur der Sache gebotene Warnungsregel darstellt wie etwa die, daß man nicht durch \(0\) dividieren darf -- die Wertbereiche der Variablen nur im unumgänglich notwendigen Maße. Vom naiven Mengenbegriff und Unendlichkeitsbegriff braucht im Falle ihres Hinreichens nicht abgegangen zu werden, insbesondere ist eine formale Unterscheidung von Eigenschaftsgattungen unnötig. Allerdings ist der Begriff des Kurzzeichens hier sehr weit zu fassen; nach Behmann gehören z. B. die Grundsymbole der Umfangslogik dazu, und ebenso müßte ein so grundlegendes Symbol wie das Symbol für ,,dasjenige, welches'' als Kurzzeichen angesehen werden. Falls nun bei einer derartig weitherzigen Fassung des Kurzzeichenbegriffes sich die Annahme, daß alle Paradoxien durch die genannte Vorschrift entfallen, tatsächlich als richtig erweisen sollte, so bleibt ein Unbefriedigendes. Durch die Vorschrift wird eine Reihe der logischen Formeln (als Beispiel dient der modus barbara) verändert; das macht eine Formalisierung der Vorschrift nötig. (Die so entstehende Logik wird als ,,ultrafinite Logik'' bezeichnet.) Zu dieser Formalisierung benötigt der Verf. ein metalogisches Prädikat -- \(\chi x!\) (,,\(x\) ist ohne Verhinderung der Eliminierbarkeit von Kurzzeichen in \(\chi\) einsetzbar'') --, während doch eingangs der Arbeit der Nachweis dafür angekündigt wird, ,,daß in der Tat schon die richtig verstandene und durchgeführte Symbolisierung der Logik für sich allein hinreicht, um den für das Zustandekommen der in Rede stehenden Widersprüche verantwortlichen Fehler aufzudecken und zu vermeiden''.
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    contradiction of logic
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    contradiction of set theory
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