À propos de la condition d'apolarité de deux complexes de droites. (Q2588064)
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scientific article; zbMATH DE number 2507539
| Language | Label | Description | Also known as |
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| English | À propos de la condition d'apolarité de deux complexes de droites. |
scientific article; zbMATH DE number 2507539 |
Statements
À propos de la condition d'apolarité de deux complexes de droites. (English)
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1940
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Die Gleichung eines Linienkomplexes ist bekanntlich nicht eindeutig bestimmt. Ist \(F = 0\) eine Gleichung eines Komplexes \(n\)-ter Ordnung, so stellt \(F + MQ = 0\) alle übrigen dar. Dabei ist \(Q = 0\) die Gleichung der Plückerschen \(M^2_4\), und \(M\) ist eine beliebige Form \((n-2)\)-ter Ordnung in Linienkoordinaten. \(F+MQ=0\) gibt im \(R_4\) die Mannigfaltigkeit aller Hyperflächen \(n\)-ter Ordnung, die durch den Schnitt von \(F=0\) und \(Q=0\) laufen. Unter ihnen ist eine ausgezeichnet, diejenige, die als Ordnungsmannigfaltigkeit zu \(Q=0\) als Klassenmannigfaltigkeit apolar ist. So kann die Ordnungsgleichung eines Komplexes eindeutig festgelegt werden und dual die Klassengleichung. Man kann dann zwei Komplexe apolar nennen, wenn die Ordnungsmannigfaltigkeit des einen zur Klassenmannigfaltigkeit des anderen apolar ist. Der Beweis für die Möglichkeit der eindeutigen Bestimmung der Ordnungs- oder Klassengleichung eines Komplexes beruht auf der Tatsache, daß keine Mannigfaltigkeit, die \(Q\) als Faktor enthält, zu \(Q\) apolar sein kann. Dem Beweise dieses Satzes (für einen Raum beliebig hoher Dimensionenzahl) wird ein Hilfssatz vorangestellt: Im Raume \(R_r\) bilden die \(m\)-fach gezählten Tangentialhyperebenen einer Hyperfläche \(\varPhi\) \(n\)-ter Klasse eine Basis des linearen Systems aller zu \(\varPhi\) apolaren Hyperflächen \(F\) \(m\)-ter Ordnung (\(m\geqq n\)). Für \(r=5\) wird die hier definierte Gleichung eines Komplexes \(n\)-ter Ordnung identisch mit der von Clebsch angegebenen, die sich als symbolische \(n\)-te Potenz der Gleichung einer geraden Linie schreiben läßt. Diese Tatsache ist ein Spezialfall des allgemeinen Satzes: Im \(R_r\) sei \(F(x_0, x_1,\ldots, x_r)=0\) eine Hyperfläche \(n\)-ter Ordnung, \(\varPhi\) eine Hyperfläche \(m\)-ter Klasse (\(m\geqq n\)). Ist \(F\) die symbolische \(n\)-te Potenz der linken Seite \((ux)\) der Gleichung einer Tangentialhyperebene von \(\varPhi\), so ist \(F\) zu \(\varPhi\) apolar.
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